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Abbildung: „Strafbefehl gegen Schönheits-Chirurg Werner Mang“ - Meldung von Jürgen T. Widmer bei www.schwaebische.de (Aktualisiert: 26.01.2013 um 14:52 Uhr) |
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Faktencheck bei Schwaebische.de
Jürgen T. Widmer schreibt am 26.01.2013: „Keine Hinweise fand die Staatsanwaltschaft Kempten im Hinblick auf ärztliche Kunstfehler oder Urkundenfälschung. Diese Vorwürfe waren unter anderem in einem Artikel des Nachrichten-Magazins „Der Spiegel“ laut geworden.“ Der von Jürgen T. Widmer gewählte Begriff „Vorwürfe“ ist meines Erachtens im juristischen Sinne nicht korrekt - und zwar weil Markus Grill und Co-Autor sich medienrechtlich versiert so ausdrückten, dass der Eindruck eines Vorwurfs zwar entstehen kann, das zeigt bereits die Interpretation von Jürgen T. Widmer deutlich, Markus Grill und Co-Autor jedoch weder eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen noch eine rechtlich nicht zulässige Verdächtigung aussprechen.
Der journalistische Trick:
Wie aber schaffen es Markus Grill und sein Co-Autor, den Eindruck eines Vorwurfs zu vermitteln, ohne eine Tatsachenbehauptung aufzustellen und ohne eine Verdächtigung auszusprechen, die beide im Worst Case juristische Konsequenzen haben könnten? Der Trick besteht darin, im Kontext des Berichts über Werner Mang einfach ganz neutral über die entsprechenden Sachverhalte zu referieren:
Urkundenfälschung - Markus Grill und Co-Autor:
„... wer Krankenakten zu eigenem Vorteil manipuliert, setzt sich nicht nur dem Verdacht der Urkundenfälschung aus, sondern auch ...“
Körperverletzung - Markus Grill und Co-Autor:
„... Grundsätzlich werten Juristen jede Operation als Körperverletzung ...“ „... Eine Körperverletzung liege, so Pragal, also auch dann vor, wenn ...“
So einfach lässt sich das Skandalisierungs-Potenzial aufblähen
Um einen schwer rufschädigenden Eindruck zu vermitteln, ist es somit überhaupt nicht nötig, abmahnfähige Behauptungen aufzustellen oder Verdächtigungen auszusprechen, die juristisch geahndet werden können. Es reicht schon aus, im Kontext einer Person (oder eines Unternehmens) ganz allgemein über Delikte zu referieren. Auf diese Weise lässt sich ein Sachverhalt „skandalisierungs-technisch“ in einer Weise aufblähen, die über Verdachtsmomente oder auch tatsächliche Delikte weit hinausgehen kann. Ob dies in rufschädigender Absicht oder „nur“ aus journalistischer Raffinesse oder unbewusst ohne böse Absicht geschieht, das macht für die jeweils Mediengeschädigten keinen Unterschied.
Ich habe den Sachverhalt, um den es hier geht, nicht geprüft und gebe nur wieder, was Medien im Internet veröffentlicht haben. Wenn die Darstellung von Jürgen T. Widmer in der Schwäbischen Allgemeinen Zeitung korrekt ist, vom Begriff „Vorwürfe“ einmal abgesehen, (und nur in diesem Fall!), dann handelt es sich hier meiner Meinung nach um ein Beispiel für ethisch unsaubere Berichterstattung, die dann in der Kategorie Medienmanipulation einzuordnen ist, wenn es kein Einzelfall ist und wenn dahiner ein System oder eine journalistische Methode erkennbar ist.
Link zum Thema:
Medienmanipulation im Kontext Prof. Stock und Wiki-Watch
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