Mittwoch, 18. Dezember 2013

„Privilegierte Partnerschaft“? AOK, SPIEGEL und Auffälligkeiten bei der Vorstellung des Arzneiverordnungs-Reports am 27.09.2012

In diesem Blog ging es schon mehrfach um Auffälligkeiten im Verhältnis von AOK und IQWiG zum Magazin DER SPIEGEL (1) (2) (3) (4). Nun ist eine weitere Kuriosität aufgetaucht. Springer Medizin lud die Presse am 27.09.2012 um 11 Uhr zur Vorstellung des „Arzneiverordnungs-Reports 2012 ein. Zur gleichen Zeit veröffentlichte SPIEGEL ONLINE den Beitrag „Arzneimittelreport: Medikamente in Deutschland sind viel zu teuer“ (5) von Markus Grill und gab wesentliche Inhalte der Pressekonferenz wieder, bevor diese überhaupt stattgefunden hat. Zufall? Das Transkript der Presskonferenz enthält einen Wortbeitrag von Uwe Deh (AOK), der Markus Grill namentlich erwähnt. Was auf den ersten Blick wie das harmlose Ergebnis einer Sperrfrist aussieht, wirft bei genauem Hinsehen ethische und journalistische Fragen auf: Wird der SPIEGEL bevorzugt behandelt? Wenn ja: Revanchiert sich der SPIEGEL dafür mit unkritischer AOK-Berichterstattung? Mehr ...

Arzneimittelverordnungs-Report 2012 Pressekonferenz
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Kungelt die AOK mit dem SPIEGEL? Markus Grill veröffentlicht am 27.09.2012 um 11:00 Uhr auf SPIEGEL ONLINE die Ergebnisse einer Pressekonferenz zur Vorstellung des „Arzneimittel-Reports 2012, bevor diese überhaupt stattgefunden hat. FOCUS Online wurde allem Anschein nach nicht „privilegiert informiert“, berichtet am gleichen Tag erst um 13:02 Uhr.
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Freitag, 13. Dezember 2013

Eine Analyse der SPIEGEL-Krise

Das Blog CAM Media.Watch veröffentlichte soeben: (Journalistische) Welt im Wandel: Kannibalismus an der Ericusspitze und Erkenntnisse aus der SPIEGEL-Krise.
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„Normalerweise sind es Medien, die uns die Welt erklären. Wenn Medien selbst (mehrfach und aus unterschiedlichen Gründen) zum Gegenstand der Berichterstattung werden, wie das beim Magazin DER SPIEGEL und der Nachrichten-Webseite SPIEGEL ONLINE zuletzt der Fall war, dann ist hier irgendetwas im Busch.“ - mehr ...
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DER SPIEGEL, SPIEGEL ONLINE

Samstag, 7. Dezember 2013

IQWiG in Erklärungsnot: Insulin Glargin bzw. Lantus®, eine verschollene Webseite und vier ganz einfache Erklärungen:

Eine nicht unwichtige Patienteninformation des Kölner IQWiG zur Sicherheit des Insulinanalogons Glargin (Lantus®) verschwindet plötzlich ohne Angabe von Gründen, ohne die bisher übliche Dokumentation und unter klarer Verletzung der Transparenz-Pflicht des HON-Codes. Die Presseabteilung des IQWiG lässt eine schriftliche Anfrage zu diesem Vorgang unbeantwortet. Anders als zunächst für möglich gehalten, taucht auch kein ganz banaler Grund (z. B. ein technischer Fehler) als plausible Erklärung auf. Dr. Anna-Sabine Ernst, beim IQWiG für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, will den ungewöhnlichen Vorgang allem Anschein nach nicht kommentieren. Dabei könnte eine geschickt formulierte Replik jetzt helfen, den Druck aus der unliebsamen Angelegenheit zu nehmen. Vier (nicht ganz ernst gemeinte) Erklärungsansätze:
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Abbildung: Vier Fragen an Dr. Anna-Sabine Ernst zum Verbleib einer IQWiG-Webseite zur Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Handelsnahme: Lantus®). Das Kölner Institut lässt sie unbeantwortet.

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Mittwoch, 4. Dezember 2013

IQWiG: Schluss mit der Geheimniskrämerei. Vier Fragen an Dr. Anna-Sabine Ernst vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen #Lantus #Insulin Glargin

Eine Patienteninformation des IQWiG zur Sicherheit des Insulinanalogns Glargin (Handelsname: Lantus) verschwindet plötzlich, ohne Angabe von Gründen und ohne die bisher übliche Dokumentation. Die Presseabteilung des IQWiG lässt eine schriftliche Anfrage zu diesem Vorgang unbeantwortet. Warum? Der mögliche Grund: Die auf Gesundheitsinformation.de im Zeitraum 15.12.2009 bis 08.09.2013 online verfügbare Webseite mit der Überschrift „Diabetes mellitus: Was sagen Studien zur Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Lantus)?“ enthält zwar korrekte und aktuelle Informationen. Möglicherweise wurde jedoch erst jetzt entdeckt, dass diese Webseite sowohl das IQWiG als auch das Magazin DER SPIEGEL schwer belastet. Dokumentation: Vier Fragen an das IQWiG als Scribd-Download und PDF-Download (mit „klickbaren“ Links).
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Abbildung: Im AOK-Magazin „Gesundheit und Gesellschaft“ (G+G) forderte Dr. Anna-Sabine Ernst noch vollmundig: „Schluss mit der Geheimniskrämerei“ (Link zu ihrem G+G-Artikel ...). Geht es allerdings um unliebsame Forschungsergebnisse von AOK/WIdO und IQWiG, so scheint Frau Dr. Ernst volle Transparenz selbst nicht zu praktizieren. Kein Wunder, die IQWiG-Informationen sind brisant - für das IQWiG selbst.

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Vier Fragen zu einem IQWiG-Geheimnis:
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Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Lantus) Vier Fragen zu Ihrer Webseite www.gesundheitsinformation.de
Abbildung: Vier Fragen an Dr. Anna-Sabine Ernst zu einem IQWiG-Geheimnis, online verfügbar als Scribd-Download und PDF-Download (mit „klickbaren“ Links).

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Samstag, 30. November 2013

Blogbeitrag mit Folgen? Über das plötzliche Verschwinden einer IQWiG-Information zur Sicherheit von Insulin Glargin (Lantus)

Es gibt Ereignisse, die fangen mit einem kleinen Stein an, der ins Rollen gerät, andere Steine mit sich zieht und die zu einer mächtigen Gesteinslawine werden können, mit Folgen für Mensch, Haus und Hof im Tal. Der Stein, um den es hier geht, ist ein Blogbeitrag über „hinterfragungswürdige AOK-WIdO-Studien“. Ins Rollen gebracht hat diesen Stein eine Webseite, auf die der Blogbeitrag verlinkt und die soeben spurlos verschwunden ist. Auf einer vom Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) herausgegebenen Website befand sich im Zeitraum 15.12.2009 bis 08.09.2013 eine Seite mit der Überschrift: „Diabetes mellitus: Was sagen Studien zur Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Lantus)?“ Diese Seite ist nun abrupt verschwunden. Auf eine Anfang dieser Woche bei der Pressestelle des IQWiG eingereichte Anfrage habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Hintergrundinformationen zu einer delikaten und politisch brisanten Geschichte ...
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Mittwoch, 13. November 2013

VSA: „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“, meldet DAZ.online

„VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert“, hieß es gestern beim Online-Ableger der Deutschen ApothekerZeitung. „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“, meldet DAZ.online heute. Im Rechtsstreit um die SPIEGEL ONLINE-Meldung: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“ hatte das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA laut DAZ.online mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt habe. Dem Leiter des Landeszentrums, Dr. Thilo Weichert, sei laut VSA insbesondere untersagt worden, weiter zu behaupten, die Datenlieferungen der VSA seien nicht ausreichend anonymisiert. Gegenüber der Deutschen ApothekerZeitung erklärte Thilo Weichert nun: „Die Entscheidung des VG Schleswig ist für uns hier im ULD nicht nur sehr enttäuschend, sondern auch in mancher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Deshalb kommen wir wohl nicht umhin, dagegen Rechtsmittel einzulegen“. Siehe zum gleichen Thema auch die folgende heutige Heise-Meldung ...
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Deutsche ApothekerZeitung: „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“. Link zum Artikel bei DAZ.online ...

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DAZ: „VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert.“ PZ: „Presserat: ‚Pillendreher‘ ist nicht ehrverletzend.“

Erneute Schlappe für SPIEGEL ONLINE im Rechtsstreit um die Meldung: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“ (dieses Blog berichtete bereits ...). „Das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA hat vor Gericht im Streit um Aussagen über mögliche Verstöße gegen den Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Rezeptdaten einen weiteren Erfolg errungen“, berichtet die Deutsche ApothekerZeitung (DAZ). Laut DAZ.online hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt. „Von dem im Sommer ausgerufenen vermeintlichen Datenskandal ist damit nichts mehr übrig geblieben“, zitiert DAZ.online Anwältin Dr. Tanja Eisenblätter von Hogan Lovells in Hamburg. Punktgewinn für den SPIEGEL: Nach Aussage der Pharmazeutischen Zeitung verletzt der SPIEGEL-Artikel „Pillendreher als Datendealer“ aus Sicht des Deutschen Presserates allerdings keine presseethischen Grundsätze.
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Deutsche Apotheker Zeitung:  „VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert.“ - Link zum Artikel bei DAZ.online ...

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Donnerstag, 31. Oktober 2013

BGH-Verfahren: Anwalt der SPIEGEL-Seite beantragt Fristverlängerung Nr. 3

Im „Grill-Spengemann-Prozess“ ist am 23.10.2013 die schon zweimal verlängerte Frist für die Begründung einer Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite vor dem BGH abgelaufen (siehe hierzu auch: Info 1 im SPIEGEL-Blog, Info 2 unter ZDF.de und Info 3 und Info 4 im Netzwerk-Recherche-Watchblog). Der am letzten Freitag von der SPIEGEL-Seite eingereichte dritte Antrag auf Fristverlängerung wird begründet mit einem dort jetzt entdeckten Formfehler des Kammergerichts Berlin (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO, es wurden nicht alle beigezogenen Akten an den BGH geschickt). Der Antrag hätte bis zum 23.10. eingehen müssen, ging jedoch erst am 25.10. beim BGH ein. Möglich wurde dies, weil der BGH-Anwalt der Spengemann-Seite einer erneuten Fristverlängerung vom 23.10. auf den 25.10. kollegial zustimmte. Alles deutet im Moment darauf hin, dass die SPIEGEL-Seite mit „heißer Nadel“ an einer Begründung arbeitet und sich eine Entscheidung des BGH bis Mitte 2014 hinziehen kann. Rein statistisch gesehen haben ca. 10 bis 15 Prozent vergleichbarer Anträge beim BGH Erfolg. Überprüft wird nicht der Rechtsstreit an sich, sondern nur etwaige Rechtsfehler der Vorinstanzen und die Bedeutung für die Allgemeinheit.
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Markus Grill, Jobst Spengemann, BGH, Antrag auf Revision-Nichtzulassungsbeschwerde
Kollegiale Zusammenarbeit: Der BGH-Anwalt von Frontal21-Autor Jobst Spengemann stimmt der inzwischen schon zweiten genehmigungspflichtigen Fristverlängerung zu - dieses Mal vom 23. auf den 25. Oktober 2013.

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

SPIEGEL ONLINE: Wie aus dem „Handel mit vertraulichen Daten“ ein „Server-Fehler 404“ wurde. #VSA #Landgericht Berlin

Schlappe für SPIEGEL ONLINE: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“, berichtete SPIEGEL ONLINE Mitte August über die angeblich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen durch das Apothekenrechenzentrum VSA. Wer den Artikel heute über Google sucht, der landet zunächst im SPIEGEL ONLINE Forum und dann auf einer Seite mit der Überschrift: „Server-Fehler 404: Dokument nicht gefunden“. SPIEGEL ONLINE hat den gesamten Artikel aus dem Netz genommen. Der Informationsdienst „APOTHEKE ADHOC“ erläutert den Grund: „Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt“. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte sich zuvor schon beim Deutschen Presserat beschwert: „Aus Sicht des BAV hätte es die Fairness geboten, in der Überschrift nicht zu suggerieren, dass Apotheker Patientendaten verkauften – zumal der Autor dies gewusst habe, heißt es in der Beschwerde.“ Mehr Informationen ...
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Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt. Das Nachrichtenportal hatte Mitte August über die vermeintlich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen berichtet.
Verschollen im Netz: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/patienten-apotheken-verkaufen-vertrauliche-daten-a-917118.html

Montag, 7. Oktober 2013

Was Markus Grill bei Twitter über Wolfgang Stock schreibt ... und was er verschweigt. Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit.

Das Spiel mit rufschädigenden Eindruckserweckungen scheint wohl nicht mehr so richtig zu funktionieren. So interpretiere ich zumindest einen aktuellen Tweet von Markus Grill mit Freud'schem Selbstzitat. Markus Grill verweist bei Twitter auf seinen eigenen (!) SPIEGEL-Artikel „Wir bleiben im Hintergrund“, der m. E. nur deshalb noch online ist, weil der SPIEGEL-Redakteur ganz im Gegensatz zu Jörg Wittkewitz (siehe folgende Unterlassungs- und Abschlusserklärungen) auf falsche Tatsachenbehauptungen verzichtete und stattdessen manipulativ mit Verdächtigungen und Meinungselementen arbeitete. Ich habe Markus Grill zu seinen Prof. Wolfgang Stock betreffenden Eindruckserweckungen befragt (siehe: 1. meine Anfrage, 2. meine E-Mail-Korrespondenz mit Markus Grill) und er war nicht in der Lage oder nicht bereit, meine sachlichen Fragen zu beantworten - oder beides zusammen. Die Ergebnisse meines Faktenchecks finden Sie über folgende Links:
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Abbildung: Markus Grill zitiert bei Twitter (wie so häufig) sich selbst, verschweigt jedoch wichtige Details, die den SPIEGEL-Redakteur in ein sehr schlechtes Licht stellen.
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Montag, 30. September 2013

Rätselhaft: Frontal21-Autor gewährt Markus Grill im BGH-Verfahren 2. Fristverlängerung

Das soll einer verstehen: Am 10.06.2013 konnte man im SPIEGEL-Blog („Gefühlte Diffamierung“) sinngemäß lesen, dass im „Grill-Spengemann-Prozess“ alles vollkommen offen sei, weil ja noch eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist. „Diesen Weg wird der SPIEGEL beschreiten“, schrieb ein namentlich nicht genannter Autor der SPIEGEL-Rechtsabteilung (Zweifel sind angebracht ...) in einer für Juristen untypischen, Testosteron versprühenden Sprache, die dem sprachlichen Stil von Markus Grill zufällig sehr sehr ähnlich ist. Und nun bieten die BGH-Anwälte der SPIEGEL-Seite Jobst Spengemann über eine zweite genehmigungspflichtige Fristverlängerung die Möglichkeit, das BGH-Verfahren vorzeitig scheitern zu lassen (gerade so, als ob man das Verfahren über diesen Weg dezent entsorgen will, ohne den Klienten SPIEGEL öffentlich zu desavouieren) ... und was macht die Spengemann-Seite? Sie stimmt der 2. Fristverlängerung freundlich zu. Mehr dazu im Netzwerk Recherche Watchblog ...
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Markus Grill, SPIEGEL, Jobst Spengemann, Prozess
Foto: © AMATHIEU - Fotolia.com

Sonntag, 8. September 2013

„Alarmsignal“: hinterfragungswürdige AOK-WIdO-Studien im SPIEGEL. Heute die PKV, gestern das Analoginsulin Lantus.

„In der privaten Krankenversicherung leiden vor allem Senioren unter hohen Beiträgen“, teilt uns Cornelia Schmergal im SPIEGEL Nr. 36/2013 mit. Ihr Artikel über eine „noch unveröffentlichte Studie“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Daniel Bahrs „Rettungspaket für die PKV“ (Zitat von AOK-Chef Jürgen Graalmann) hat für mich eine Reihe von Schönheitsfehlern. Analysiert das WIdO die Zufriedenheit von PKV-Kunden, dann ist das ein wenig so, als ob sich die Konrad-Adenauer-Stiftung mit der Zufriedenheit von SPD-Mitgliedern auseinandersetzen würde. Seltsam finde ich auch, dass die Studie noch nicht veröffentlicht und somit auch noch nicht von der Scientific Community kritisch geprüft wurde, Cornelia Schmergal jedoch - ihre eigene Botschaft bestätigend - von „wissenschaftlich aber gut fundiert“ spricht. Eine frühere Studie, die ebenfalls politische Interessen der AOK betraf und in der WIdO- und IQWiG-Mitarbeiter das angebliche Krebsrisiko von analogen Insulinen analysierten, stellte sich nach Prüfung der Daten durch die Wissenschaft als Luftnummer heraus.
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Lantus und kein Krebs.
Welch ein Zufall: In zeitlicher Nähe zu Preisverhandlungen zwischen AOK und Sanofi, das analoge Insulin Lantus betreffend, berichten Markus Grill und Veronika Hackenbroch 2009 reißerisch über angebliche Krebsrisiken. Die im SPIEGEL verbreiteten angeblichen Schlussfolgerungen von mehreren Studien erweisen sich als klare Fehleinschätzung. Die Preisverhandlungen sollen für die AOK hingegen sehr erfolgreich verlaufen sein. Den Mut, die heutige Kenntnislage zum angeblichen Lantus-Krebsverdacht zu veröffentlichen, hatten Markus Grill und Veronika Hackenbroch bisher nicht.
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Freitag, 30. August 2013

2. Medienecho: SPIEGEL & Nikolaus Blome

„Phase 2“ der erhitzten Kontroverse um Wolfgang Büchners Plan, Nikolaus Blome, das nach Kai Diekmann bekannteste Gesicht der BILD, zum stellvertretenden Chefredakteur des SPIEGEL zu machen. Nun soll Nikolaus Blome also weiterhin das Hauptstadtbüro in Berlin leiten, aber nur noch Mitglied der SPIEGEL-Chefredaktion werden. Wie nehmen Kollegen diesen Kompromiss wahr? Der CARTA-Mitherausgeber Wolfgang Michal spricht im Gespräch mit dem Deutschlandradio von einem „Pyrrhussieg“ Büchners, hält eine „kleine Revolution im Hause“ jedoch für unwahrscheinlich, weil die Redaktion innerhalb der Mitarbeiter KG in der Minderheit sei. Marion Kraske, von 2000 bis 2009 SPIEGEL-Redakteurin, erinnerte die SPON-Meldung zu Nikolaus Blome zunächst an eine „Finte“ der Satire-Seite „Der Postillon“. In einem Kommentar des Journalismus-Portals MedienCity wird spekuliert, ob sich der „Spiegel schon einmal personell auf weitere vier Jahre Angela Merkel“ einstellen will. Ex-taz- und nun NDR/Zapp-Mann Steffen Grimberg stuft „Büchner, Blome, aber vor allem auch die Mitarbeiter-KG“ und den „SPIEGEL selbst“ in einem Hintergrundbericht als „beschädigt“ ein. Medienecho Nr. 2:
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SPIEGEL, Nikolaus Blome, Wolfgang Büchner, BILD


Mittwoch, 28. August 2013

Bizarr: Nikolaus Blome, Wolfgang Büchner, SPIEGEL und „journalistische Homöopathie“. Medienecho zum Machtkampf in Hamburg:

An der Ericusspitze 1 bahnt sich ein spannender Machtkampf an: „Progressiv links“ trifft auf „liberal-konservativ“, Kritiker der USA treffen auf einen dezidierten Freund der USA, Kritiker des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg treffen auf dessen bekanntesten Verteidiger, Kritiker der „NSA-Sammelwut“ treffen auf einen Journalisten, dessen größte NSA-Sorge zu sein scheint, als „third party state“ eingestuft und damit gekränkt worden zu sein. Der Wunsch von Wolfgang Büchner, mit Nikolaus Blome das nach Kai Diekmann bekannteste Gesicht der BILD nicht nur ins eigene Boot zu holen sondern ihm auch noch die Position des stellvertretenden Chefredakteurs anzudienen, ist vielleicht so etwas wie die größtmögliche Demütigung der SPIEGEL-Redaktion. Frei nach Machiavelli läuft nun alles auf einen Machtkampf hinaus: Entweder Wolfgang Büchner und vielleicht auch Ove Saffe müssen gehen oder in der SPIEGEL-Redaktion werden früher oder später neue Akzente gesetzt und Köpfe rollen oder freiwillig gehen.
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Montag, 26. August 2013

Lesetipp: Medienecho und Links zu: Zensur bei der taz? Christian Füller, „Grüne und Pädophilie“ und das Schweigen von SPIEGEL, Stern und SZ -> #Netzwerk Recherche

taz und Grüne im Blickpunkt der Öffentlichkeit: „Wie die Grünen-Spitze den Pädophilen-Skandal totschweigt“ (WAZ), „Grüne und Pädophile - taz-Chefin in Erklärungsnot“ (FAZ), „Zensur bei taz als Wahlkampfhilfe für Grüne“ (DIE WELT). Nur SPIEGEL, Stern und Süddeutsche Zeitung, sonst um das Waschen schmutziger Wäsche nicht verlegen, schweigen bisher. Ein umfassendes Medienecho und Links zu diesem Thema finden Sie im „Netzwerk Recherche Watchblog“ ...
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taz, Ines Pohl, Christian Füller, „Befreites Menschenmaterial - Die Grünen wollten die sexuelle Revolution. Jetzt sollten sie sich um die Opfer kümmern“

Samstag, 24. August 2013

Jagd im gleichen Revier: über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen

„Privatpatienten als Goldgrube: Eine Hand röntgt die andere“ lautet die Überschrift eines aktuellen SPIEGEL ONLINE-Beitrags von Markus Grill. Es geht um nicht erlaubte wirtschaftliche Vorteile, in deren Genuss manche Allgemeinmediziner kommen können, wenn sie Patienten an Fachärzte überweisen. Was Leser des SPON-Artikels nicht erfahren: Der Beitrag wirft meines Erachtens ein neues Licht auf Markus Grills Rechtsstreit mit dem Frontal 21-Autor Jobst Spengemann (siehe: -> ZDF-Meldung, -> Blogbeitrag) und führt zu einem delikaten „journalistischen Geschäftsmodell“, welches erhebliche Tücken haben kann: der Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitsbereich. Eine „journalistische Goldgrube“ ist hier nämlich alles das, was die Korruptionsermittler der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ans Tageslicht bringen. Das Problem: Wer als investigativer Journalist möglichst viel von diesem großen Informations-Kuchen abhaben will, der könnte seinem Anliegen massiv schaden, wenn er auch Missstände innerhalb gesetzlicher Krankenkassen thematisiert.
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Jagd im gleichen Revier: Über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen.
Foto: © missan - Fotolia.com

Samstag, 17. August 2013

Schon wieder dpa-Verweis auf den SPIEGEL? Markus Grill, Mediziner-Honorare und geldwerter Rückenwind von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und Tagesschau.

Glückwunsch an die Redaktionen von Süddeutscher Zeitung und SPIEGEL! So viel Fortune (oder Chuzpe?) muss man erst einmal haben. Das mit Steuergeldern finanzierte Statistische Bundesamt veröffentlichte am 15.08.2013 die Datei „Unternehmen und Arbeitsstätten - Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten“ und SZ sowie SPIEGEL schafften es doch tatsächlich, diese öffentlichen Daten als Exklusivinformation zu präsentieren. Medien wie FAZ und ZEIT machten das Spiel - dpa sei Dank! - bereitwillig mit, warben für die Konkurrenz und zahlen dpa dafür wahrscheinlich sogar noch Geld. Auffällig: Auch der letzte SPIEGEL-Beitrag von Markus Grill, sein Interview mit Sonia Mikich, kam in den Genuss einer „dpa-Promotion“ (siehe z. B. hier ...), ohne dass unser Finanzminister jene Steuern erhielt, die bei einer news-aktuell-Meldung fällig gewesen wären. Ein dpa-Verweis auf Beiträge einzelner Medien ist in Ordnung, wenn auf diese Weise exklusive und bedeutende Informationen verbreitet werden. M. E. gehören jedoch weder öffentliche Daten des Statistischen Bundesamtes noch die „Buch-Promotion“ für Sonia Mikich in diese Kategorie. Ich sehe hier vielmehr den Einfluss von „Vitamin B“.
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Mediziner-Honorare: Ärzte kassieren durchschnittlich 17 Prozent mehr
Abbildung: Zeitgleiche „Exklusivmeldung“ öffentlicher Daten, eigene Akzente in den Details. SZ: „Ärztehonorare steigen deutlich“. SPIEGEL ONLINE: „Mediziner-Honorare: Ärzte kassieren durchschnittlich 17 Prozent mehr“


Freitag, 12. Juli 2013

„Monitor“-Beitrag in allen ARD-Medien dauerhaft gesperrt. Im SPIEGEL-Blog und im Netzwerk Recherche e. V. weiter zitierfähig?

Im Dezember 2008 veröffentlichte das Netzwerk Recherche den Sammelband „In der Lobby brennt noch Licht“ über „Lobbyismus als Schatten-Management in Politik und Medien“. Die zentrale Botschaft der lesenswerten, mächtigen und noch von Thomas Leif herausgegebenen Publikation, „Ungezügelter Lobbyismus untergräbt die Vertrauensbasis der Abgeordneten und das Ansehen des Parlaments“, ist nach wie vor aktuell. Für meinen Geschmack zu wenig beleuchtet wird in diesem Band allerdings die Frage, welche Rolle Journalistinnen und Journalisten spielen, die Lobbyismus aufdecken, nicht selten jedoch auch „Lobbyismus in eigener Sache“ betreiben. Denn auch Medien, Verlage und Journalisten verfolgen oftmals knallhart eigene Interessen. Paradox: Gleich der erste Artikel des Sammelbandes verweist - in verschleiernder (!) Form - auf einen „Monitor“-Beitrag, der in allen ARD-Medien dauerhaft gesperrt ist. Intransparentes in einem Sammelband über Transparenz? Mehr dazu im Blog „nr-watch“ ...
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Netzwerk Recherche
Abbildung: Unterlassungserklärung des Westdeutschen Rundfunks vom 16.11.2005 gegenüber Adel Massaad für den „Monitor“-Beitrag „PR und Journalismus - Werbung auf Schleichwegen“ - Mehr Informationen ...

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Samstag, 6. Juli 2013

Wer erstattete im Fall „Ratiopharm“ Strafanzeige? Indizien, die den früheren „Stern“-Reporter Markus Grill entlasten.

Aus der von WikiLeaks im Jahr 2009 veröffentlichten Ermittlungsakte der Landespolizeidirektion Tübingen vom 12.03.2008 gegen die Ratiopharm GmbH wegen Untreue und Bestechung (Aktenzeichen: 65-DW-12/06) geht hervor, dass der frühere „Stern-Reporter und heutige SPIEGEL-Redakteur Markus Grill 2005/2006 über Geschäftspraktiken der Firma Ratiopharm im „Stern berichtet hat und gleichzeitig durch Erstattung einer „Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München 1“ am „7.10.2005“ aktiv in das Geschehen eingegriffen haben soll. Ich habe Markus Grill, die Landespolizeidirektion Tübingen (LPD) und die Staatsanwaltschaft Ulm hierzu befragt - und keine Belege dafür gefunden, dass Markus Grill die Strafanzeige erstattet hat. Verschiedene Indizien deuten eher darauf hin, dass Markus Grill die Strafanzeige nicht erstattet hat.
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Strafanzeige, Markus Grill, Indizien für einen Irrtum
Abbildung: WikiLeaks veröffentlichte 2009 die „Ratiopharm-Akte“. Interessant - aber auch illegal und stümperhaft anonymisiert. „Ratiopharm-Ermittlungen vollständig eingestellt“ berichte die DAZ im Mai 2013.

Samstag, 8. Juni 2013

NEU: netzwerk recherche Watchblog

Es war nur eine Frage der Zeit: Nachdem der jetzige Vorstand der Journalisten-Vereinigung netzwerk recherche e.V. unter seinem Vorsitzenden Oliver Schröm und seinem Geschäftsführer Günter Bartsch die massive Kritik an seinem 2. Vorsitzenden Markus Grill weder konstruktiv thematisierte noch eine transparente Debatte darüber zuließ, da hat er dieses neue Blog förmlich erzwungen. Hier ist es nun, das netzwerk recherche Watchblog ...
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nr-watch

Samstag, 25. Mai 2013

CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog.

Am 06.05.2013 verlor er seinen Rechtsstreit mit dem Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten, Revision nicht zugelassen, wie das ZDF auf seiner Homepage berichtet. Derzeit bereitet ein auf Schadenersatzrecht spezialisierter Anwalt einen Antrag vor, um ihn „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen, sobald das Urteil des Kammergerichts Berlin vier Wochen nach Zustellung wirksam ist. Und nun droht dem SPIEGEL-Redakteur noch eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB), weil Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog  behauptete, Jobst Spengemann habe ihn 2006 angeblich mit „falschen Informationen gefüttert“, um den früheren IQWiG-Chef Peter Sawicki zu diskreditieren. Dass diese Tatsachenbehauptung nicht wahr ist und Markus Grill das auch weiß, dafür gibt es Hinweise, die nochmals durch Markus Grills „Antworten auf eine zehnseitige Anfrage gestützt werden, die ich ihm am 17.05.2013 gesandt habe. Markus Grill war nicht bereit oder nicht in der Lage, seine Behauptung zu konkretisieren und argumentativ zu belegen. Sowohl meine umfangreiche Anfrage (PDF, Scribd) als auch die Korrespondenz mit Markus Grill (PDF, Sribd) steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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Freitag, 24. Mai 2013

Faktencheck: „#Frontal21 mal wieder unseriös“ - Markus Grill kommentiert ZDF-Meldung zu seiner Person bei Twitter

Markus Grill aktuell bei Twitter: „#Frontal21 mal wieder unseriös: Sie verschweigen dass Urteil nicht rechtskräftig ist, zudem Beschwerde beim BGH mögl. zdf.de/Frontal-21/Fro.... Wie sieht die Faktenlage aus? Das Urteil des Kammergerichts Berlin wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig - also voraussichtlich Mitte Juni. Der SPIEGEL-Verlag hat bisher nicht öffentlich verkündet, dass er sich beim BGH beschweren will. Markus Grill spricht daher auch nur von der Möglichkeit (!) einer Beschwerde. Selbst wenn der SPIEGEL-Verlag beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch das Kammergericht Berlin einreichen würde, so würde die Wirksamkeit des Urteils ab Juni nur dann aufgehoben werden, wenn der BGH dem SPIEGEL-Verlag Recht geben würde. Im Moment hat der SPIEGEL-Verlag jedoch noch nicht einmal verkündet, sich beim BGH überhaupt beschweren zu wollen, was ohne neue Argumente und nach drei Urteilen zulasten von Markus Grill und SPIEGEL-Verlag in Folge „möglicherweise auch nicht sehr erfolgversprechend ist. 
#Hätte, hätte, Fahrradkette - #Realitätsverlust
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Abbildung: Link zum Tweet von Markus Grill ...

Mittwoch, 22. Mai 2013

Kai Diekmann im Handelsblatt-Interview und sein Doppelgänger im Magazin DER SPIEGEL - ein Medienkompetenz-Training.

Wenn es noch Zweifel gab, dann wurden diese nun ausgeräumt. Kai Diekmann hat einen Doppelgänger! Der Kai Diekmann, der heute im Handelsblatt-Interview erläutert, was er alles im Silicon Valley gelernt hat und wie er sich die Zukunft der „Bild“-Zeitung vorstellt, und der Kai Diekmann, den SPIEGEL-Redakteur Matthias Geyer kürzlich in seinem Artikel „Verwandlung - Der Lehrling“ geschildert hat, haben wenig miteinander zu tun. Woran kann das liegen? Eine Erklärung für die Doppelgängerei bot kürzlich Hans Zippert, der sich fragte, warum Georg Mascolo und Mathias Müller von Blumencron gehen mussten. Seine Analyse: „Schuld an der Abberufung sind auch zu wenig Hitler-Titelbilder ... Die schon fertigen Cover ‚Hitlers Hoden‘ und ‚Hitlers Hakenkreuzschmerzen‘ (mit einem Essay von Dietrich Grönemeyer) kamen nicht zum Einsatz, weil die Redakteure unfähig waren, passende Geschichten zu recherchieren.“ #Medienkompetenz
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Dienstag, 21. Mai 2013

ZDF-Meldung: „Der SPIEGEL verlor den Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten.“

ZDF Frontal21 in eigener Sache: „Im Januar 2011 dokumentierten Frontal21-Reporter mit versteckter Kamera, wie zwei Pharmaunternehmer versuchten, einen Kronzeugen der Staatsanwaltschaft mundtot zu machen. Der Zeuge, ein Pharmahändler, hatte ausgesagt, dass ...“
Link zur vollständigen ZDF-Meldung ...

ZDF Frontal21 in eigener Sache
Abbildung: ZDF-Meldung: Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen „Spiegel“ ...

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Link zum Thema:
ZDF-Download: Kopie des Urteils (PDF)

TICKER zum „Grill-Spengemann-Prozess“

Montag, 20. Mai 2013

§ 187 StGB? Wer sagt die Wahrheit? Markus Grill im SPIEGELblog oder das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 6. Mai 2013?

In seiner im SPIEGELblog veröffentlichten Replik zu diesem Blog („Ein Watchblog als Pranger“) behauptet Markus Grill u.a., dass der Frontal21-Autor Jobst Spengemann ihn angeblich „mit falschen Informationen gefüttert“ habe, die laut Grill nur dem Zweck gedient haben sollen, den früheren Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Peter Sawicki, zu diskreditieren. Das Kammergericht Berlin hat in der Begründung seines Urteils vom 6. Mai nun festgestellt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, nachzulesen in der Urteilsbegründung auf Seite 9 (letzter Absatz). Weil ich den Verdacht habe, dass Markus Grill hier möglicherweise „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet“ hat (§ 187 StGB - „Verleumdung“), ausgehend von Erkenntnissen des „Grill-Spengemann-Prozesses“, habe ich ihm am Freitag ein 10-seitiges Dokument mit Fragen zu seinen Behauptungen im SPIEGELblog gesandt. Schauen wir mal, ob er den begründeten Verdacht argumentativ ausräumen kann.
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Kammergericht Berlin, 06.05.2013
Abbildung: Hat Jobst Spengemann Markus Grill mit „falschen Informationen gefüttert“, wie dieser im SPIEGELblog behauptet? Laut Urteil des Landgerichts Berlin und laut Urteil des Kammergerichts Berlin hat Jobst Spengemann Markus Grill NICHT „mit falschen Informationen gefüttert“! Link zum Urteil des Kammergericht Berlin vom 6. Mai 2013 (10U 132/12 bzw. 27 O 96/12 Landgericht Berlin). Siehe Seite 9, letzter Absatz.

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Nachtrag:
Hier das Ergebnis meines Faktenchecks, inklusive meiner Anfrage an sowie meiner Korrespondenz mit Markus Grill:

Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog
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Mittwoch, 15. Mai 2013

Rechenschaftspflicht: Medien am Pranger. Newsletter Netzwerk Recherche - Ausgabe Nr. 100 vom 15.05.2013

Das Netzwerk Recherche e.V. hat heute seinen 100. Newsletter verschickt - mit Grußwort von Markus Grill und vielen nützlichen Links. Drei für die Öffentlichkeit relevante Informationen hat der Newsletter allerdings nicht enthalten: 1. eine Stellungnahme des Netzwerk Recherche zum Urteil des Kammergerichts Berlin im „Grill-Spengemann-Prozess“, 2. ein Hinweis auf die von Jobst Spengemann angekündigte Schadenersatzklage gegen Markus Grill und 3. die starken Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit durch Markus Grill in der Causa Prof. Wolfgang Stock - siehe a) Brief und b) E-Mail-Korrespondenz. Dabei ist die Rechenschaftspflicht von Medien ein Topthema. Passend dazu schreibt das EUROPEAN JOURNALISM OBSERVATORY heute in einem Fachbeitrag: „Verlagsmanager und Journalisten tun sich schwer mit Kritik. So hartnäckig Medienleute von anderen Rechenschaft und Transparenz einfordern, so wenig scheren sie sich selbst darum.“ - Link zum Fachbeitrag ...

Verlagsmanager und Journalisten tun sich schwer mit Kritik.
Abbildung: Rechenschaftspflicht: Medien am Pranger ...

Link zum Thema: Heimlicher Abgang? Für das Netzwerk Recherche e.V. gibt es im Umgang mit Markus Grill nur eine Option: VOLLE TRANSPARENZ! 

Die Reaktion von Markus Grill:

#nr13 Das Programm der nr-Jahreskonferenz ist online (wie immer bis zum Tagungsbeginn: work in progress!) – http://netzwerkrecherche.org/programm
Abbildung: Ein sachlicher Diskurs und entspanntes Verhalten sehen anders aus. In seiner Reaktion zu diesem Blogbeitrag bei Twitter geht Markus Grill auf die Fakten und Argumente nicht ein, wird wieder persönlich und verlinkt stattdessen auf seinen Beitrag im SPIEGELblog. - Seinen letzten Tweet zu diesem Blog („@claus_fritzsche Sie sind ein stalkender #Verleumdungsblogger“) löschte er noch am gleichen Tag. Interessant: Markus Grills Follower kommen überwiegend aus der GWUP- und sog. Skeptiker-Szene. Siehe hierzu: Markus Grill (SPIEGEL), GWUP, Psiram und Prof. Wolfgang Stock

Neues Blog zum Thema: 
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netzwerk recherche Watchblog
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Lesetipp: Integrative Medizin, Sonia Mikich, Daniel Bahr und die Ökonomisierung von Medizin- und „Medienindustrie“

Der Beitrag „Eine Hand wäscht die andere? Markus Grill, Sonia Mikich und PR für das Buch ‚Enteignet‘“ hat mehr Leser interessiert, als ich erwartet habe. Daher hier noch ein Lesetipp:
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Foto: www.fdp-fraktion.de

Integrative Medizin: Sonia Mikich, Daniel Bahr und die Ökonomisierung von Medizin- und „Medienindustrie“

Leseprobe: „Wie sich große Teile der Bevölkerung eine Medizin vorstellen, in welcher der GANZE MENSCH im Mittelpunkt steht, das hat sehr viel mit dem Konzept der „Integrativen Medizin“ zu tun, wie es z. B. Gesundheitsminister Daniel Bahr am 4. März im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke erlebt hat und wie es die 4. Sommerakademie für Integrative Medizin Studierenden vermittelt. „Integrative Medizin“ findet in den Medien wenig Beachtung, obwohl genau dieses Konzept Mikichs „Problem“ lösen könnte. Das wiederum hat sehr viel mit den politischen Mechanismen und der Ökonomisierung in der „Medienindustrie“ zu tun, zu der auch Sonia Mikich gehört. So gesehen ist sie vielleicht sogar ein zentraler Teil ihres eigenen Problems.“ - Link zum Blogbeitrag ...

Dienstag, 14. Mai 2013

Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an.

Am 6. Mai hat das Kammergericht Berlin den Markus Grill betreffenden Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ entschieden. Rechtskraft erlangt das Urteil vier Wochen nach Zustellung, voraussichtlich Mitte Juni. In einer Pressemitteilung kündigte Jobst Spengemann nun an, Markus Grill „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen. Siehe Pressemitteilung: Gericht: “DER SPIEGEL”-Artikel über Frontal21-Autor ist rechtswidrig. Sollte Markus Grill zu Schadenersatz verurteilt werden, bedingt durch das Urteil vom 6. Mai ist das nicht unwahrscheinlich, so ist nicht zu erwarten, dass der SPIEGEL-Verlag diese Kosten übernimmt. 

Von Grill, Markus und Müller, Martin U.
Abbildung: SPIEGEL-Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporte“, der zunächst zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit mit Urteil zulasten der SPIEGEL-Seite führte und demnächst eine Schadenersatzklage in „in sechsstelliger Höhe“ einleitet.

Freitag, 10. Mai 2013

Eine Hand wäscht die andere? Markus Grill, Sonia Mikich und PR für das Buch „Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht“.

Die frühere ARD-Kriegsreporterin Sonia Mikich beklagt im aktuellen SPIEGEL „die fatale Ökonomisierung des hiesigen Gesundheitssystems“ und promotet ihr Buch „Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht“ im Rahmen eines SPIEGEL-Gesprächs, geführt von Redakteur Markus Grill („Ich dachte, das war's, DER SPIEGEL 19/2013). Was hat Markus Grill motiviert, dieses Interview zu führen? Ernsthaftes Interesse am Thema? 
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Sonia Mikich über ihr neues Buch: „Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht“
„Amigo“-Interview? Markus Grill im SPIEGEL-Gespräch mit Sonia Mikich, die den Redakteur zuvor über den grünen Klee lobte, zu sehen im Wikipedia-Artikel „Markus Grill“.

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Montag, 6. Mai 2013

Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill.

Fiasko mit absehbaren Konsequenzen: Markus Grill hat seinen Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in letzter Instanz in allen (!) Punkten verloren. Nach Aussage eines Beobachters, der bei der heutigen Urteilsverkündung im „Grill-Spengemann-Prozess“ anwesend war, hat die SPIEGEL-Seite den Prozess in den Streitpunkten „purer Zufall?“, „das Gleiche“ und „Kampagnen geplant“ verloren - exakt so, wie in der letzten Sitzung des Kammergerichts Berlin am 25. Februar 2013 mündlich angedeutet. Das Urteil ist strafbewehrt, d.h. für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bzw. Ordnungshaft angedroht. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Samstag, 4. Mai 2013

Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit im Fall Prof. Wolfgang Stock. Markus Grill weicht allen fünf Fragen aus (!) und gerät so in große Erklärungsnot.

Es sind fünf einfache, leicht verständliche und offene Fragen, die ich Markus Grill am 23. April 2013 gestellt habe. Würde alles mit rechten Dingen zugehen, dann hätte sich der SPIEGEL-Redakteur über meine Fragen freuen müssen. Schließlich befragte ich Markus Grill zu Aussagen, die er 2011 in seiner Berichterstattung über Prof. Wolfgang Stock verbreitet hat (1) (2) (3) - per Video, im Magazin DER SPIEGEL und bei SPIEGEL ONLINE. Das hatte damals schon Züge einer inszenierten Show-Veranstaltung, die den bis dato exzellenten Ruf des langjährigen Journalisten (FAZ, Focus, Berliner Zeitung, geschäftsführender Redakteur Welt am Sonntag) hätte ruinieren können. Heute gibt sich Markus Grill zugeknöpft, beantwortet keine einzige (!) der fünf ihm gestellten Fragen und bezeichnet den Fragesteller bei Twitter (ohne Begründung) als stalkenden „Verleumdungsblogger“, um die Kurznachricht schnell wieder zu löschen. Für die wenig entspannte Reaktion gibt es meiner Meinung nach einen plausiblen Grund: Hat Markus Grill die Öffentlichkeit in Hinblick auf Prof. Wolfgang Stock VORSÄTZLICH GETÄUSCHT und verliert er den „Spengemann-Prozess, dann steht seine Karriere als SPIEGEL-Redakteur auf dem Spiel.

Abbildung: Medienmanipulation bis hin zu „Rufmord“ (im umgangssprachlichen Sinne, durch Eindruckserweckung) ist in der journalistischen Berichterstattung ganz legal möglich, z. B. durch selektives Zitieren, tendenziöse Darstellungen von Sachverhalten, durch suggestive und manipulative Wortwahl und durch Nutzung mehrdeutiger Begriffe wie z. B. „Manipulation“ (-> Wikipedia über die Mehrdeutigkeit dieses Begriffs). In allen diesen Fällen kann ein schwer rufschädigender und wahrheitswidriger Eindruck erweckt werden, der sich juristisch nicht beanstanden lässt.
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