Samstag, 25. Mai 2013

CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog.

Am 06.05.2013 verlor er seinen Rechtsstreit mit dem Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten, Revision nicht zugelassen, wie das ZDF auf seiner Homepage berichtet. Derzeit bereitet ein auf Schadenersatzrecht spezialisierter Anwalt einen Antrag vor, um ihn „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen, sobald das Urteil des Kammergerichts Berlin vier Wochen nach Zustellung wirksam ist. Und nun droht dem SPIEGEL-Redakteur noch eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB), weil Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog  behauptete, Jobst Spengemann habe ihn 2006 angeblich mit „falschen Informationen gefüttert“, um den früheren IQWiG-Chef Peter Sawicki zu diskreditieren. Dass diese Tatsachenbehauptung nicht wahr ist und Markus Grill das auch weiß, dafür gibt es Hinweise, die nochmals durch Markus Grills „Antworten auf eine zehnseitige Anfrage gestützt werden, die ich ihm am 17.05.2013 gesandt habe. Markus Grill war nicht bereit oder nicht in der Lage, seine Behauptung zu konkretisieren und argumentativ zu belegen. Sowohl meine umfangreiche Anfrage (PDF, Scribd) als auch die Korrespondenz mit Markus Grill (PDF, Sribd) steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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Freitag, 24. Mai 2013

Faktencheck: „#Frontal21 mal wieder unseriös“ - Markus Grill kommentiert ZDF-Meldung zu seiner Person bei Twitter

Markus Grill aktuell bei Twitter: „#Frontal21 mal wieder unseriös: Sie verschweigen dass Urteil nicht rechtskräftig ist, zudem Beschwerde beim BGH mögl. zdf.de/Frontal-21/Fro.... Wie sieht die Faktenlage aus? Das Urteil des Kammergerichts Berlin wird vier Wochen nach Zustellung rechtskräftig - also voraussichtlich Mitte Juni. Der SPIEGEL-Verlag hat bisher nicht öffentlich verkündet, dass er sich beim BGH beschweren will. Markus Grill spricht daher auch nur von der Möglichkeit (!) einer Beschwerde. Selbst wenn der SPIEGEL-Verlag beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch das Kammergericht Berlin einreichen würde, so würde die Wirksamkeit des Urteils ab Juni nur dann aufgehoben werden, wenn der BGH dem SPIEGEL-Verlag Recht geben würde. Im Moment hat der SPIEGEL-Verlag jedoch noch nicht einmal verkündet, sich beim BGH überhaupt beschweren zu wollen, was ohne neue Argumente und nach drei Urteilen zulasten von Markus Grill und SPIEGEL-Verlag in Folge „möglicherweise auch nicht sehr erfolgversprechend ist. 
#Hätte, hätte, Fahrradkette - #Realitätsverlust
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Abbildung: Link zum Tweet von Markus Grill ...

Mittwoch, 22. Mai 2013

Kai Diekmann im Handelsblatt-Interview und sein Doppelgänger im Magazin DER SPIEGEL - ein Medienkompetenz-Training.

Wenn es noch Zweifel gab, dann wurden diese nun ausgeräumt. Kai Diekmann hat einen Doppelgänger! Der Kai Diekmann, der heute im Handelsblatt-Interview erläutert, was er alles im Silicon Valley gelernt hat und wie er sich die Zukunft der „Bild“-Zeitung vorstellt, und der Kai Diekmann, den SPIEGEL-Redakteur Matthias Geyer kürzlich in seinem Artikel „Verwandlung - Der Lehrling“ geschildert hat, haben wenig miteinander zu tun. Woran kann das liegen? Eine Erklärung für die Doppelgängerei bot kürzlich Hans Zippert, der sich fragte, warum Georg Mascolo und Mathias Müller von Blumencron gehen mussten. Seine Analyse: „Schuld an der Abberufung sind auch zu wenig Hitler-Titelbilder ... Die schon fertigen Cover ‚Hitlers Hoden‘ und ‚Hitlers Hakenkreuzschmerzen‘ (mit einem Essay von Dietrich Grönemeyer) kamen nicht zum Einsatz, weil die Redakteure unfähig waren, passende Geschichten zu recherchieren.“ #Medienkompetenz
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Dienstag, 21. Mai 2013

ZDF-Meldung: „Der SPIEGEL verlor den Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten.“

ZDF Frontal21 in eigener Sache: „Im Januar 2011 dokumentierten Frontal21-Reporter mit versteckter Kamera, wie zwei Pharmaunternehmer versuchten, einen Kronzeugen der Staatsanwaltschaft mundtot zu machen. Der Zeuge, ein Pharmahändler, hatte ausgesagt, dass ...“
Link zur vollständigen ZDF-Meldung ...

ZDF Frontal21 in eigener Sache
Abbildung: ZDF-Meldung: Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen „Spiegel“ ...

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Link zum Thema:
ZDF-Download: Kopie des Urteils (PDF)

TICKER zum „Grill-Spengemann-Prozess“

Montag, 20. Mai 2013

§ 187 StGB? Wer sagt die Wahrheit? Markus Grill im SPIEGELblog oder das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 6. Mai 2013?

In seiner im SPIEGELblog veröffentlichten Replik zu diesem Blog („Ein Watchblog als Pranger“) behauptet Markus Grill u.a., dass der Frontal21-Autor Jobst Spengemann ihn angeblich „mit falschen Informationen gefüttert“ habe, die laut Grill nur dem Zweck gedient haben sollen, den früheren Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Peter Sawicki, zu diskreditieren. Das Kammergericht Berlin hat in der Begründung seines Urteils vom 6. Mai nun festgestellt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, nachzulesen in der Urteilsbegründung auf Seite 9 (letzter Absatz). Weil ich den Verdacht habe, dass Markus Grill hier möglicherweise „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet“ hat (§ 187 StGB - „Verleumdung“), ausgehend von Erkenntnissen des „Grill-Spengemann-Prozesses“, habe ich ihm am Freitag ein 10-seitiges Dokument mit Fragen zu seinen Behauptungen im SPIEGELblog gesandt. Schauen wir mal, ob er den begründeten Verdacht argumentativ ausräumen kann.
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Kammergericht Berlin, 06.05.2013
Abbildung: Hat Jobst Spengemann Markus Grill mit „falschen Informationen gefüttert“, wie dieser im SPIEGELblog behauptet? Laut Urteil des Landgerichts Berlin und laut Urteil des Kammergerichts Berlin hat Jobst Spengemann Markus Grill NICHT „mit falschen Informationen gefüttert“! Link zum Urteil des Kammergericht Berlin vom 6. Mai 2013 (10U 132/12 bzw. 27 O 96/12 Landgericht Berlin). Siehe Seite 9, letzter Absatz.

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Nachtrag:
Hier das Ergebnis meines Faktenchecks, inklusive meiner Anfrage an sowie meiner Korrespondenz mit Markus Grill:

Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog
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Mittwoch, 15. Mai 2013

Rechenschaftspflicht: Medien am Pranger. Newsletter Netzwerk Recherche - Ausgabe Nr. 100 vom 15.05.2013

Das Netzwerk Recherche e.V. hat heute seinen 100. Newsletter verschickt - mit Grußwort von Markus Grill und vielen nützlichen Links. Drei für die Öffentlichkeit relevante Informationen hat der Newsletter allerdings nicht enthalten: 1. eine Stellungnahme des Netzwerk Recherche zum Urteil des Kammergerichts Berlin im „Grill-Spengemann-Prozess“, 2. ein Hinweis auf die von Jobst Spengemann angekündigte Schadenersatzklage gegen Markus Grill und 3. die starken Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit durch Markus Grill in der Causa Prof. Wolfgang Stock - siehe a) Brief und b) E-Mail-Korrespondenz. Dabei ist die Rechenschaftspflicht von Medien ein Topthema. Passend dazu schreibt das EUROPEAN JOURNALISM OBSERVATORY heute in einem Fachbeitrag: „Verlagsmanager und Journalisten tun sich schwer mit Kritik. So hartnäckig Medienleute von anderen Rechenschaft und Transparenz einfordern, so wenig scheren sie sich selbst darum.“ - Link zum Fachbeitrag ...

Verlagsmanager und Journalisten tun sich schwer mit Kritik.
Abbildung: Rechenschaftspflicht: Medien am Pranger ...

Link zum Thema: Heimlicher Abgang? Für das Netzwerk Recherche e.V. gibt es im Umgang mit Markus Grill nur eine Option: VOLLE TRANSPARENZ! 

Die Reaktion von Markus Grill:

#nr13 Das Programm der nr-Jahreskonferenz ist online (wie immer bis zum Tagungsbeginn: work in progress!) – http://netzwerkrecherche.org/programm
Abbildung: Ein sachlicher Diskurs und entspanntes Verhalten sehen anders aus. In seiner Reaktion zu diesem Blogbeitrag bei Twitter geht Markus Grill auf die Fakten und Argumente nicht ein, wird wieder persönlich und verlinkt stattdessen auf seinen Beitrag im SPIEGELblog. - Seinen letzten Tweet zu diesem Blog („@claus_fritzsche Sie sind ein stalkender #Verleumdungsblogger“) löschte er noch am gleichen Tag. Interessant: Markus Grills Follower kommen überwiegend aus der GWUP- und sog. Skeptiker-Szene. Siehe hierzu: Markus Grill (SPIEGEL), GWUP, Psiram und Prof. Wolfgang Stock

Neues Blog zum Thema: 
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netzwerk recherche Watchblog
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Lesetipp: Integrative Medizin, Sonia Mikich, Daniel Bahr und die Ökonomisierung von Medizin- und „Medienindustrie“

Der Beitrag „Eine Hand wäscht die andere? Markus Grill, Sonia Mikich und PR für das Buch ‚Enteignet‘“ hat mehr Leser interessiert, als ich erwartet habe. Daher hier noch ein Lesetipp:
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Foto: www.fdp-fraktion.de

Integrative Medizin: Sonia Mikich, Daniel Bahr und die Ökonomisierung von Medizin- und „Medienindustrie“

Leseprobe: „Wie sich große Teile der Bevölkerung eine Medizin vorstellen, in welcher der GANZE MENSCH im Mittelpunkt steht, das hat sehr viel mit dem Konzept der „Integrativen Medizin“ zu tun, wie es z. B. Gesundheitsminister Daniel Bahr am 4. März im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke erlebt hat und wie es die 4. Sommerakademie für Integrative Medizin Studierenden vermittelt. „Integrative Medizin“ findet in den Medien wenig Beachtung, obwohl genau dieses Konzept Mikichs „Problem“ lösen könnte. Das wiederum hat sehr viel mit den politischen Mechanismen und der Ökonomisierung in der „Medienindustrie“ zu tun, zu der auch Sonia Mikich gehört. So gesehen ist sie vielleicht sogar ein zentraler Teil ihres eigenen Problems.“ - Link zum Blogbeitrag ...

Dienstag, 14. Mai 2013

Frontal21-Autor Jobst Spengemann kündigt Schadenersatzklage „in sechsstelliger Höhe“ gegen SPIEGEL-Redakteur Markus Grill an.

Am 6. Mai hat das Kammergericht Berlin den Markus Grill betreffenden Rechtsstreit „Spengemann ./. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG u.a.“ entschieden. Rechtskraft erlangt das Urteil vier Wochen nach Zustellung, voraussichtlich Mitte Juni. In einer Pressemitteilung kündigte Jobst Spengemann nun an, Markus Grill „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen. Siehe Pressemitteilung: Gericht: “DER SPIEGEL”-Artikel über Frontal21-Autor ist rechtswidrig. Sollte Markus Grill zu Schadenersatz verurteilt werden, bedingt durch das Urteil vom 6. Mai ist das nicht unwahrscheinlich, so ist nicht zu erwarten, dass der SPIEGEL-Verlag diese Kosten übernimmt. 

Von Grill, Markus und Müller, Martin U.
Abbildung: SPIEGEL-Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporte“, der zunächst zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit mit Urteil zulasten der SPIEGEL-Seite führte und demnächst eine Schadenersatzklage in „in sechsstelliger Höhe“ einleitet.

Freitag, 10. Mai 2013

Eine Hand wäscht die andere? Markus Grill, Sonia Mikich und PR für das Buch „Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht“.

Die frühere ARD-Kriegsreporterin Sonia Mikich beklagt im aktuellen SPIEGEL „die fatale Ökonomisierung des hiesigen Gesundheitssystems“ und promotet ihr Buch „Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht“ im Rahmen eines SPIEGEL-Gesprächs, geführt von Redakteur Markus Grill („Ich dachte, das war's, DER SPIEGEL 19/2013). Was hat Markus Grill motiviert, dieses Interview zu führen? Ernsthaftes Interesse am Thema? 
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Sonia Mikich über ihr neues Buch: „Enteignet: Warum uns der Medizinbetrieb krank macht“
„Amigo“-Interview? Markus Grill im SPIEGEL-Gespräch mit Sonia Mikich, die den Redakteur zuvor über den grünen Klee lobte, zu sehen im Wikipedia-Artikel „Markus Grill“.

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Montag, 6. Mai 2013

Urteil im „Grill-Spengemann-Prozess“: Frontal21-Autor Jobst Spengemann siegt in allen Punkten gegen Markus Grill.

Fiasko mit absehbaren Konsequenzen: Markus Grill hat seinen Rechtsstreit gegen den Frontal21-Autor Jobst Spengemann in letzter Instanz in allen (!) Punkten verloren. Nach Aussage eines Beobachters, der bei der heutigen Urteilsverkündung im „Grill-Spengemann-Prozess“ anwesend war, hat die SPIEGEL-Seite den Prozess in den Streitpunkten „purer Zufall?“, „das Gleiche“ und „Kampagnen geplant“ verloren - exakt so, wie in der letzten Sitzung des Kammergerichts Berlin am 25. Februar 2013 mündlich angedeutet. Das Urteil ist strafbewehrt, d.h. für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bzw. Ordnungshaft angedroht. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Samstag, 4. Mai 2013

Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit im Fall Prof. Wolfgang Stock. Markus Grill weicht allen fünf Fragen aus (!) und gerät so in große Erklärungsnot.

Es sind fünf einfache, leicht verständliche und offene Fragen, die ich Markus Grill am 23. April 2013 gestellt habe. Würde alles mit rechten Dingen zugehen, dann hätte sich der SPIEGEL-Redakteur über meine Fragen freuen müssen. Schließlich befragte ich Markus Grill zu Aussagen, die er 2011 in seiner Berichterstattung über Prof. Wolfgang Stock verbreitet hat (1) (2) (3) - per Video, im Magazin DER SPIEGEL und bei SPIEGEL ONLINE. Das hatte damals schon Züge einer inszenierten Show-Veranstaltung, die den bis dato exzellenten Ruf des langjährigen Journalisten (FAZ, Focus, Berliner Zeitung, geschäftsführender Redakteur Welt am Sonntag) hätte ruinieren können. Heute gibt sich Markus Grill zugeknöpft, beantwortet keine einzige (!) der fünf ihm gestellten Fragen und bezeichnet den Fragesteller bei Twitter (ohne Begründung) als stalkenden „Verleumdungsblogger“, um die Kurznachricht schnell wieder zu löschen. Für die wenig entspannte Reaktion gibt es meiner Meinung nach einen plausiblen Grund: Hat Markus Grill die Öffentlichkeit in Hinblick auf Prof. Wolfgang Stock VORSÄTZLICH GETÄUSCHT und verliert er den „Spengemann-Prozess, dann steht seine Karriere als SPIEGEL-Redakteur auf dem Spiel.

Abbildung: Medienmanipulation bis hin zu „Rufmord“ (im umgangssprachlichen Sinne, durch Eindruckserweckung) ist in der journalistischen Berichterstattung ganz legal möglich, z. B. durch selektives Zitieren, tendenziöse Darstellungen von Sachverhalten, durch suggestive und manipulative Wortwahl und durch Nutzung mehrdeutiger Begriffe wie z. B. „Manipulation“ (-> Wikipedia über die Mehrdeutigkeit dieses Begriffs). In allen diesen Fällen kann ein schwer rufschädigender und wahrheitswidriger Eindruck erweckt werden, der sich juristisch nicht beanstanden lässt.
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Freitag, 3. Mai 2013

Google Analytics: Die fünf meistgelesenen Beiträge dieses Watchblogs. Transparenz in eigener Sache.

Diese Webseite ist mehr als nur ein Watchblog über den SPIEGEL-Redakteur Markus Grill. Sie ist auch ein Experiment. Meines Wissens gibt es bisher kein vergleichbares Watchblog, welches den Redakteur eines Leitmediums so intensiv durchleuchtet, wie das Faktencheck „Markus Grill“ praktiziert. So gesehen ist es auch eine interessante Frage, WER dieses Blog liest und WELCHE Inhalte bevorzugt gelesen werden. Nachfolgend ein paar Daten, die auf Google Analytics (Zeitraum: 27.02. bis 02.05.2013) und persönlichen Einschätzungen basieren:
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Foto: © Marina Zlochin - Fotolia.com

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