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Montag, 7. Oktober 2013

Was Markus Grill bei Twitter über Wolfgang Stock schreibt ... und was er verschweigt. Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit.

Das Spiel mit rufschädigenden Eindruckserweckungen scheint wohl nicht mehr so richtig zu funktionieren. So interpretiere ich zumindest einen aktuellen Tweet von Markus Grill mit Freud'schem Selbstzitat. Markus Grill verweist bei Twitter auf seinen eigenen (!) SPIEGEL-Artikel „Wir bleiben im Hintergrund“, der m. E. nur deshalb noch online ist, weil der SPIEGEL-Redakteur ganz im Gegensatz zu Jörg Wittkewitz (siehe folgende Unterlassungs- und Abschlusserklärungen) auf falsche Tatsachenbehauptungen verzichtete und stattdessen manipulativ mit Verdächtigungen und Meinungselementen arbeitete. Ich habe Markus Grill zu seinen Prof. Wolfgang Stock betreffenden Eindruckserweckungen befragt (siehe: 1. meine Anfrage, 2. meine E-Mail-Korrespondenz mit Markus Grill) und er war nicht in der Lage oder nicht bereit, meine sachlichen Fragen zu beantworten - oder beides zusammen. Die Ergebnisse meines Faktenchecks finden Sie über folgende Links:
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Abbildung: Markus Grill zitiert bei Twitter (wie so häufig) sich selbst, verschweigt jedoch wichtige Details, die den SPIEGEL-Redakteur in ein sehr schlechtes Licht stellen.
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Samstag, 25. Mai 2013

CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog.

Am 06.05.2013 verlor er seinen Rechtsstreit mit dem Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten, Revision nicht zugelassen, wie das ZDF auf seiner Homepage berichtet. Derzeit bereitet ein auf Schadenersatzrecht spezialisierter Anwalt einen Antrag vor, um ihn „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen, sobald das Urteil des Kammergerichts Berlin vier Wochen nach Zustellung wirksam ist. Und nun droht dem SPIEGEL-Redakteur noch eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB), weil Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog  behauptete, Jobst Spengemann habe ihn 2006 angeblich mit „falschen Informationen gefüttert“, um den früheren IQWiG-Chef Peter Sawicki zu diskreditieren. Dass diese Tatsachenbehauptung nicht wahr ist und Markus Grill das auch weiß, dafür gibt es Hinweise, die nochmals durch Markus Grills „Antworten auf eine zehnseitige Anfrage gestützt werden, die ich ihm am 17.05.2013 gesandt habe. Markus Grill war nicht bereit oder nicht in der Lage, seine Behauptung zu konkretisieren und argumentativ zu belegen. Sowohl meine umfangreiche Anfrage (PDF, Scribd) als auch die Korrespondenz mit Markus Grill (PDF, Sribd) steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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Montag, 20. Mai 2013

§ 187 StGB? Wer sagt die Wahrheit? Markus Grill im SPIEGELblog oder das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 6. Mai 2013?

In seiner im SPIEGELblog veröffentlichten Replik zu diesem Blog („Ein Watchblog als Pranger“) behauptet Markus Grill u.a., dass der Frontal21-Autor Jobst Spengemann ihn angeblich „mit falschen Informationen gefüttert“ habe, die laut Grill nur dem Zweck gedient haben sollen, den früheren Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Peter Sawicki, zu diskreditieren. Das Kammergericht Berlin hat in der Begründung seines Urteils vom 6. Mai nun festgestellt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, nachzulesen in der Urteilsbegründung auf Seite 9 (letzter Absatz). Weil ich den Verdacht habe, dass Markus Grill hier möglicherweise „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet“ hat (§ 187 StGB - „Verleumdung“), ausgehend von Erkenntnissen des „Grill-Spengemann-Prozesses“, habe ich ihm am Freitag ein 10-seitiges Dokument mit Fragen zu seinen Behauptungen im SPIEGELblog gesandt. Schauen wir mal, ob er den begründeten Verdacht argumentativ ausräumen kann.
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Kammergericht Berlin, 06.05.2013
Abbildung: Hat Jobst Spengemann Markus Grill mit „falschen Informationen gefüttert“, wie dieser im SPIEGELblog behauptet? Laut Urteil des Landgerichts Berlin und laut Urteil des Kammergerichts Berlin hat Jobst Spengemann Markus Grill NICHT „mit falschen Informationen gefüttert“! Link zum Urteil des Kammergericht Berlin vom 6. Mai 2013 (10U 132/12 bzw. 27 O 96/12 Landgericht Berlin). Siehe Seite 9, letzter Absatz.

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Nachtrag:
Hier das Ergebnis meines Faktenchecks, inklusive meiner Anfrage an sowie meiner Korrespondenz mit Markus Grill:

Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog
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Samstag, 4. Mai 2013

Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit im Fall Prof. Wolfgang Stock. Markus Grill weicht allen fünf Fragen aus (!) und gerät so in große Erklärungsnot.

Es sind fünf einfache, leicht verständliche und offene Fragen, die ich Markus Grill am 23. April 2013 gestellt habe. Würde alles mit rechten Dingen zugehen, dann hätte sich der SPIEGEL-Redakteur über meine Fragen freuen müssen. Schließlich befragte ich Markus Grill zu Aussagen, die er 2011 in seiner Berichterstattung über Prof. Wolfgang Stock verbreitet hat (1) (2) (3) - per Video, im Magazin DER SPIEGEL und bei SPIEGEL ONLINE. Das hatte damals schon Züge einer inszenierten Show-Veranstaltung, die den bis dato exzellenten Ruf des langjährigen Journalisten (FAZ, Focus, Berliner Zeitung, geschäftsführender Redakteur Welt am Sonntag) hätte ruinieren können. Heute gibt sich Markus Grill zugeknöpft, beantwortet keine einzige (!) der fünf ihm gestellten Fragen und bezeichnet den Fragesteller bei Twitter (ohne Begründung) als stalkenden „Verleumdungsblogger“, um die Kurznachricht schnell wieder zu löschen. Für die wenig entspannte Reaktion gibt es meiner Meinung nach einen plausiblen Grund: Hat Markus Grill die Öffentlichkeit in Hinblick auf Prof. Wolfgang Stock VORSÄTZLICH GETÄUSCHT und verliert er den „Spengemann-Prozess, dann steht seine Karriere als SPIEGEL-Redakteur auf dem Spiel.

Abbildung: Medienmanipulation bis hin zu „Rufmord“ (im umgangssprachlichen Sinne, durch Eindruckserweckung) ist in der journalistischen Berichterstattung ganz legal möglich, z. B. durch selektives Zitieren, tendenziöse Darstellungen von Sachverhalten, durch suggestive und manipulative Wortwahl und durch Nutzung mehrdeutiger Begriffe wie z. B. „Manipulation“ (-> Wikipedia über die Mehrdeutigkeit dieses Begriffs). In allen diesen Fällen kann ein schwer rufschädigender und wahrheitswidriger Eindruck erweckt werden, der sich juristisch nicht beanstanden lässt.
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Montag, 29. April 2013

Ohne Kommentar

Markus Grill bei Twitter
Abbildung: Markus Grill bei Twitter. Keine Antworten auf meine am 23. April 2013 gestellten Fragen, dafür jedoch jede Menge persönliche Angriffe im SPIEGELblog.

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Nachtrag 29.04.2013 um 17:35 Uhr:
Markus Grill hat seine Kurznachricht („#Verleumdungsblogger“) inzwischen gelöscht (-> Screenshot, -> Link zur Kurznachricht bei Twitter). Meine fünf Fragen vom 23. April und zwei Fragen vom 25. April hat er bisher nicht beantwortet. Einen plausiblen Grund, warum er mir nicht antworten will, hat er auch nicht genannt. Mehr dazu in Kürze.

Link zum Thema:
NEU: Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit im Fall Prof. Wolfgang Stock. Markus Grill weicht allen fünf Fragen aus (!) und gerät so in große Erklärungsnot. 

Samstag, 30. März 2013

Kommentar zum „Newsletter Netzwerk Recherche“ vom 19.03.2013 (Editorial: Kuno Haberbusch, V.i.S.d.P. Oliver Schröm)

Vorgestern erreichte mich noch ein Nachzügler aus der Kategorie „Reaktionen auf dieses Blog“ bzw. „Jetzt spricht Markus Grill“. Das Netzwerk Recherche hat seine Mitglieder per Newsletter vom 19.03.2013 über dieses Blog und seine Argumente „informiert“, indem es Markus Grills Replik „Ein Watchblog als Pranger vom 07.03.2013 verlinkte. Das ist insofern sehr erfreulich, weil auf diese Weise in der Kontroverse, um die es hier geht, zumindest schon einmal eine Seite zu Wort kommt. Wie wohl sich der oder die Autoren des Newsletters - Kuno Haberbusch (Editorial), Oliver  Schröm (V.i.S.d.P.) - bei solcherart einseitiger Information gefühlt haben, ist vielleicht daran erkennbar, dass die Debatte im Editorial mit keinem Wort erwähnt wird und der Markus Grill geltende Hinweis auch nur ganz weit unten und ohne Kommentar erscheint. - Tag: #Transparenzverständnis

Oliver Schröm, Stern, Merkwürdiges Transparenzverständnis
Spannende Frage:  „Merkwürdiges Transparenzverständnis“ (Oliver Schröm). Variiert das Transparenzverständnis abhängig davon, ob es um Kritik an Hans Mustermann oder um Kritik an Journalisten bzw. Kollegen geht? Oliver Schröm arbeitet beim Stern. Markus Grill arbeitete beim Stern.
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Freitag, 22. März 2013

Kommentar zu David Schraven (WAZ) und Arne Semsrott (Transparency International Deutschland e.V.)

Dreißig Tage ist dieses Blog nun im Netz. Für mich ein spannendes Experiment. Schließlich gab es so etwas noch nie: Ein bekannter investigativer SPIEGEL-Redakteur wird per Blog investigativ begleitet. Eigentlich ein ungleiches Spiel, „David gegen Goliath“, ideal, um sich eine heftige mediale Klatsche abzuholen - z. B. von den über 500 Mitgliedern des Netzwerks Recherche e.V. oder von Markus Grills Arbeitgeber SPIEGEL-Verlag. Bisher haben mich nur drei Reaktionen erreicht: 1. Markus Grills Beitrag im SPIEGELblog. 2. Ein Fünfzeiler im Blog www.derwesten-recherche.org. Hier schreibt auch der Schatzmeister des Netzwerk Recherche, David Schraven3. Eine Kurzmeldung von Arne Semsrott im Newsletter von Transparency International Deutschland.
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www.derwesten-recherche.org
Mageres „Medienecho“ auf dieses Blog: Das Recherche-Blog DerWesten unter Leitung von David Schraven und ein von Arne Semsrott verfasster Newsletter von Transparency International Deutschland e.V. berichteten, wenn auch nur kryptisch.

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Freitag, 8. März 2013

Danke, SPIEGEL! Replik zu Markus Grill: „Ein Watchblog als Pranger.“ (SPIEGELblog)

Das SPIEGELblog hat gestern Markus Grills Beitrag „Ein Watchblog als Pranger“ veröffentlicht, in dem der SPIEGEL-Redakteur seine Gedanken und Wahrnehmungen zu diesem Blog erstmals zusammengefasst hat. Leserinnen und Leser, die sich ein vollständiges Bild machen wollen, finden nachfolgend noch einige wichtige Ergänzungen von mir:
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07.03.2013

Donnerstag, 7. März 2013

Markus Grill schildert unter www.spiegel.de erstmals, wie er dieses Blog wahrnimmt.


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Das SPIEGELblog hat heute einen Beitrag veröffentlicht, in dem Markus Grill erstmals schildert, wie er dieses Blog wahrnimmt:
Markus Grill, SPIEGELblog, 07.03.2013

Auch wenn ich eine sachliche Auseinandersetzung mit den von mir vorgetragenen Argumenten bisher noch vermisse und der Meinung bin, dass gut begründete Kritik und „Anprangern“ zwei verschiedene Dinge sind, so sehe ich Markus Grills Kommentar trotzdem positiv. Vielleicht entwickelt sich daraus ja noch eine sachliche, faire und konstruktive Diskussion, in der beide Seiten angemessen zu Wort kommen.

Hilfreich wäre es gewesen, wenn Markus Grill einen Link gesetzt hätte oder zumindest den Namen dieses Blogs (Faktencheck „Markus Grill“) genannt hätte. Wie sollen sich seine Leserinnen und Leser aus erster Quelle informieren, wenn sie nicht wissen, worauf sich der Kommentar bezieht?

Daher mein Vorschlag: Beim nächsten Mal einfach den Mut haben und in dieses Blog verlinken. Ich beiße nicht und SPIEGEL-Leser sind durchaus in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Nachtrag:
Interessante Hintergrundinformationen zu Markus Grills SPIEGELblog-Beitrag ...
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