Freitag, 10. Januar 2014

„Licht des Todes“: Presserat rügt SPIEGEL-Artikel von Veronika Hackenbroch mit einem „Hinweis“ #Sonnenstudio

„Hinweis“, „Missbilligung“ und „Rüge“ sind die Maßnahmen, mit denen der Deutsche Presserat Verstöße gegen die Medienethik sanktioniert. Für ihren Artikel „Licht des Todes“ über die unterschätzten Gefahren von Sonnenstudios kassierte die SPIEGEL-Redakteurin Veronika Hackenbroch soeben einen „Hinweis“ des Deutschen Presserats, wie in dieser Woche bekannt gegeben wurde. Der Bundesfachverband Besonnung e.V. hatte sich wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt) beschwert, weil der SPIEGEL seiner Ansicht nach Behauptungen aufstellte, welche durch die zitierte BMJ-Studie nicht gestützt werden und moniert, dass die Autorin Veronika Hackenbroch aus tausenden Studien nur eine einzige wissenschaftliche Arbeit als Quelle genutzt hat. Interessant ist, dass sich der Beschwerdeausschuss des Presserats einstimmig dafür entschieden hat, einen „Hinweis“ auszusprechen und in seiner Begründung zur Beschwerdesache 0321/13/2-BA u.a. von einer drastischen Verzerrung der Studienergebnisse die Rede ist.
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Deutscher Presserat, Hinweis, Beschwerdesache 0321/13/2-BA, Bundesfachverband Besonnung e.V.
Abbildung: Der Deutsche Presserat sanktioniert den SPIEGEL-Artikel „Licht des Todes“ von Veronika Hackenbroch über die unterschätzten Gefahren von Sonnenstudios mit einem einstimmig erteilten „Hinweis“. In der Begründung zur Beschwerdesache 0321/13/2-BA ist u.a. von einer drastischen Verzerrung der Studienergebnisse die Rede.

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Link zum Thema:

Veronika Hackenbroch in diesem Blog: Insulin Glargin bzw. Lantus und (kein) Krebs
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Freitag, 3. Januar 2014

Update von „Erkenntnisse aus der SPIEGEL-Krise“. Muslimische Frauen fühlten sich von SPIEGEL-Reporter bedroht.

Mein XXXL-Blogbeitrag „(Journalistische) Welt im Wandel: Kannibalismus an der Ericusspitze und Erkenntnisse aus der SPIEGEL-Krise“ hat soeben ein interessantes Update erhalten. Neu hinzugekommen ist das Kapitel „5.6 Rüde Recherche-Methode: Muslimische Frauen fühlen sich von SPIEGEL-Reporter bedroht“. Worum geht es? Der Informationsdienst Meedia schilderte 2012 Hintergründe einer SPIEGEL-Recherche, im Rahmen der zwei Angestellte einer von Muslimen betriebenen Nachhilfe-Einrichtung möglicherweise massiv unter Druck gesetzt wurden, aus Sicht des Journalisten Michael Maier um vermutete „Fakten ‘hart’ zu bekommen“. Darüber hinaus soll der SPIEGEL Passagen aus einem Exklusiv-Interview der „Deutsch Türkischen Nachrichten“ im Wortlaut übernommen haben, ohne die Quelle zu nennen und den Eindruck erweckend, der SPIEGEL selbst habe mit dem zitierten Gesprächspartner persönlich geredet. Meiner Meinung nach ist dieses Fallbeispiel erwähnenswert, weil es auf Systemprobleme in der SPIEGEL-Chefredaktion hindeutet und den unprofessionellen Umgang des SPIEGEL-Verlags mit Kritik plastisch veranschaulicht. Mehr ...
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Mittwoch, 18. Dezember 2013

„Privilegierte Partnerschaft“? AOK, SPIEGEL und Auffälligkeiten bei der Vorstellung des Arzneiverordnungs-Reports am 27.09.2012

In diesem Blog ging es schon mehrfach um Auffälligkeiten im Verhältnis von AOK und IQWiG zum Magazin DER SPIEGEL (1) (2) (3) (4). Nun ist eine weitere Kuriosität aufgetaucht. Springer Medizin lud die Presse am 27.09.2012 um 11 Uhr zur Vorstellung des „Arzneiverordnungs-Reports 2012 ein. Zur gleichen Zeit veröffentlichte SPIEGEL ONLINE den Beitrag „Arzneimittelreport: Medikamente in Deutschland sind viel zu teuer“ (5) von Markus Grill und gab wesentliche Inhalte der Pressekonferenz wieder, bevor diese überhaupt stattgefunden hat. Zufall? Das Transkript der Presskonferenz enthält einen Wortbeitrag von Uwe Deh (AOK), der Markus Grill namentlich erwähnt. Was auf den ersten Blick wie das harmlose Ergebnis einer Sperrfrist aussieht, wirft bei genauem Hinsehen ethische und journalistische Fragen auf: Wird der SPIEGEL bevorzugt behandelt? Wenn ja: Revanchiert sich der SPIEGEL dafür mit unkritischer AOK-Berichterstattung? Mehr ...

Arzneimittelverordnungs-Report 2012 Pressekonferenz
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Kungelt die AOK mit dem SPIEGEL? Markus Grill veröffentlicht am 27.09.2012 um 11:00 Uhr auf SPIEGEL ONLINE die Ergebnisse einer Pressekonferenz zur Vorstellung des „Arzneimittel-Reports 2012, bevor diese überhaupt stattgefunden hat. FOCUS Online wurde allem Anschein nach nicht „privilegiert informiert“, berichtet am gleichen Tag erst um 13:02 Uhr.
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Freitag, 13. Dezember 2013

Eine Analyse der SPIEGEL-Krise

Das Blog CAM Media.Watch veröffentlichte soeben: (Journalistische) Welt im Wandel: Kannibalismus an der Ericusspitze und Erkenntnisse aus der SPIEGEL-Krise.
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„Normalerweise sind es Medien, die uns die Welt erklären. Wenn Medien selbst (mehrfach und aus unterschiedlichen Gründen) zum Gegenstand der Berichterstattung werden, wie das beim Magazin DER SPIEGEL und der Nachrichten-Webseite SPIEGEL ONLINE zuletzt der Fall war, dann ist hier irgendetwas im Busch.“ - mehr ...
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DER SPIEGEL, SPIEGEL ONLINE

Samstag, 7. Dezember 2013

IQWiG in Erklärungsnot: Insulin Glargin bzw. Lantus®, eine verschollene Webseite und vier ganz einfache Erklärungen:

Eine nicht unwichtige Patienteninformation des Kölner IQWiG zur Sicherheit des Insulinanalogons Glargin (Lantus®) verschwindet plötzlich ohne Angabe von Gründen, ohne die bisher übliche Dokumentation und unter klarer Verletzung der Transparenz-Pflicht des HON-Codes. Die Presseabteilung des IQWiG lässt eine schriftliche Anfrage zu diesem Vorgang unbeantwortet. Anders als zunächst für möglich gehalten, taucht auch kein ganz banaler Grund (z. B. ein technischer Fehler) als plausible Erklärung auf. Dr. Anna-Sabine Ernst, beim IQWiG für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, will den ungewöhnlichen Vorgang allem Anschein nach nicht kommentieren. Dabei könnte eine geschickt formulierte Replik jetzt helfen, den Druck aus der unliebsamen Angelegenheit zu nehmen. Vier (nicht ganz ernst gemeinte) Erklärungsansätze:
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Abbildung: Vier Fragen an Dr. Anna-Sabine Ernst zum Verbleib einer IQWiG-Webseite zur Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Handelsnahme: Lantus®). Das Kölner Institut lässt sie unbeantwortet.

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Mittwoch, 4. Dezember 2013

IQWiG: Schluss mit der Geheimniskrämerei. Vier Fragen an Dr. Anna-Sabine Ernst vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen #Lantus #Insulin Glargin

Eine Patienteninformation des IQWiG zur Sicherheit des Insulinanalogns Glargin (Handelsname: Lantus) verschwindet plötzlich, ohne Angabe von Gründen und ohne die bisher übliche Dokumentation. Die Presseabteilung des IQWiG lässt eine schriftliche Anfrage zu diesem Vorgang unbeantwortet. Warum? Der mögliche Grund: Die auf Gesundheitsinformation.de im Zeitraum 15.12.2009 bis 08.09.2013 online verfügbare Webseite mit der Überschrift „Diabetes mellitus: Was sagen Studien zur Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Lantus)?“ enthält zwar korrekte und aktuelle Informationen. Möglicherweise wurde jedoch erst jetzt entdeckt, dass diese Webseite sowohl das IQWiG als auch das Magazin DER SPIEGEL schwer belastet. Dokumentation: Vier Fragen an das IQWiG als Scribd-Download und PDF-Download (mit „klickbaren“ Links).
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Abbildung: Im AOK-Magazin „Gesundheit und Gesellschaft“ (G+G) forderte Dr. Anna-Sabine Ernst noch vollmundig: „Schluss mit der Geheimniskrämerei“ (Link zu ihrem G+G-Artikel ...). Geht es allerdings um unliebsame Forschungsergebnisse von AOK/WIdO und IQWiG, so scheint Frau Dr. Ernst volle Transparenz selbst nicht zu praktizieren. Kein Wunder, die IQWiG-Informationen sind brisant - für das IQWiG selbst.

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Vier Fragen zu einem IQWiG-Geheimnis:
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Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Lantus) Vier Fragen zu Ihrer Webseite www.gesundheitsinformation.de
Abbildung: Vier Fragen an Dr. Anna-Sabine Ernst zu einem IQWiG-Geheimnis, online verfügbar als Scribd-Download und PDF-Download (mit „klickbaren“ Links).

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Samstag, 30. November 2013

Blogbeitrag mit Folgen? Über das plötzliche Verschwinden einer IQWiG-Information zur Sicherheit von Insulin Glargin (Lantus)

Es gibt Ereignisse, die fangen mit einem kleinen Stein an, der ins Rollen gerät, andere Steine mit sich zieht und die zu einer mächtigen Gesteinslawine werden können, mit Folgen für Mensch, Haus und Hof im Tal. Der Stein, um den es hier geht, ist ein Blogbeitrag über „hinterfragungswürdige AOK-WIdO-Studien“. Ins Rollen gebracht hat diesen Stein eine Webseite, auf die der Blogbeitrag verlinkt und die soeben spurlos verschwunden ist. Auf einer vom Kölner Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) herausgegebenen Website befand sich im Zeitraum 15.12.2009 bis 08.09.2013 eine Seite mit der Überschrift: „Diabetes mellitus: Was sagen Studien zur Sicherheit des langwirksamen Insulinanalogons Glargin (Lantus)?“ Diese Seite ist nun abrupt verschwunden. Auf eine Anfang dieser Woche bei der Pressestelle des IQWiG eingereichte Anfrage habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Hintergrundinformationen zu einer delikaten und politisch brisanten Geschichte ...
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Mittwoch, 13. November 2013

VSA: „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“, meldet DAZ.online

„VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert“, hieß es gestern beim Online-Ableger der Deutschen ApothekerZeitung. „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“, meldet DAZ.online heute. Im Rechtsstreit um die SPIEGEL ONLINE-Meldung: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“ hatte das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA laut DAZ.online mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt habe. Dem Leiter des Landeszentrums, Dr. Thilo Weichert, sei laut VSA insbesondere untersagt worden, weiter zu behaupten, die Datenlieferungen der VSA seien nicht ausreichend anonymisiert. Gegenüber der Deutschen ApothekerZeitung erklärte Thilo Weichert nun: „Die Entscheidung des VG Schleswig ist für uns hier im ULD nicht nur sehr enttäuschend, sondern auch in mancher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Deshalb kommen wir wohl nicht umhin, dagegen Rechtsmittel einzulegen“. Siehe zum gleichen Thema auch die folgende heutige Heise-Meldung ...
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Deutsche ApothekerZeitung: „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“. Link zum Artikel bei DAZ.online ...

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DAZ: „VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert.“ PZ: „Presserat: ‚Pillendreher‘ ist nicht ehrverletzend.“

Erneute Schlappe für SPIEGEL ONLINE im Rechtsstreit um die Meldung: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“ (dieses Blog berichtete bereits ...). „Das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA hat vor Gericht im Streit um Aussagen über mögliche Verstöße gegen den Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Rezeptdaten einen weiteren Erfolg errungen“, berichtet die Deutsche ApothekerZeitung (DAZ). Laut DAZ.online hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt. „Von dem im Sommer ausgerufenen vermeintlichen Datenskandal ist damit nichts mehr übrig geblieben“, zitiert DAZ.online Anwältin Dr. Tanja Eisenblätter von Hogan Lovells in Hamburg. Punktgewinn für den SPIEGEL: Nach Aussage der Pharmazeutischen Zeitung verletzt der SPIEGEL-Artikel „Pillendreher als Datendealer“ aus Sicht des Deutschen Presserates allerdings keine presseethischen Grundsätze.
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Deutsche Apotheker Zeitung:  „VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert.“ - Link zum Artikel bei DAZ.online ...

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Donnerstag, 31. Oktober 2013

BGH-Verfahren: Anwalt der SPIEGEL-Seite beantragt Fristverlängerung Nr. 3

Im „Grill-Spengemann-Prozess“ ist am 23.10.2013 die schon zweimal verlängerte Frist für die Begründung einer Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite vor dem BGH abgelaufen (siehe hierzu auch: Info 1 im SPIEGEL-Blog, Info 2 unter ZDF.de und Info 3 und Info 4 im Netzwerk-Recherche-Watchblog). Der am letzten Freitag von der SPIEGEL-Seite eingereichte dritte Antrag auf Fristverlängerung wird begründet mit einem dort jetzt entdeckten Formfehler des Kammergerichts Berlin (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO, es wurden nicht alle beigezogenen Akten an den BGH geschickt). Der Antrag hätte bis zum 23.10. eingehen müssen, ging jedoch erst am 25.10. beim BGH ein. Möglich wurde dies, weil der BGH-Anwalt der Spengemann-Seite einer erneuten Fristverlängerung vom 23.10. auf den 25.10. kollegial zustimmte. Alles deutet im Moment darauf hin, dass die SPIEGEL-Seite mit „heißer Nadel“ an einer Begründung arbeitet und sich eine Entscheidung des BGH bis Mitte 2014 hinziehen kann. Rein statistisch gesehen haben ca. 10 bis 15 Prozent vergleichbarer Anträge beim BGH Erfolg. Überprüft wird nicht der Rechtsstreit an sich, sondern nur etwaige Rechtsfehler der Vorinstanzen und die Bedeutung für die Allgemeinheit.
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Markus Grill, Jobst Spengemann, BGH, Antrag auf Revision-Nichtzulassungsbeschwerde
Kollegiale Zusammenarbeit: Der BGH-Anwalt von Frontal21-Autor Jobst Spengemann stimmt der inzwischen schon zweiten genehmigungspflichtigen Fristverlängerung zu - dieses Mal vom 23. auf den 25. Oktober 2013.

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

SPIEGEL ONLINE: Wie aus dem „Handel mit vertraulichen Daten“ ein „Server-Fehler 404“ wurde. #VSA #Landgericht Berlin

Schlappe für SPIEGEL ONLINE: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“, berichtete SPIEGEL ONLINE Mitte August über die angeblich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen durch das Apothekenrechenzentrum VSA. Wer den Artikel heute über Google sucht, der landet zunächst im SPIEGEL ONLINE Forum und dann auf einer Seite mit der Überschrift: „Server-Fehler 404: Dokument nicht gefunden“. SPIEGEL ONLINE hat den gesamten Artikel aus dem Netz genommen. Der Informationsdienst „APOTHEKE ADHOC“ erläutert den Grund: „Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt“. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte sich zuvor schon beim Deutschen Presserat beschwert: „Aus Sicht des BAV hätte es die Fairness geboten, in der Überschrift nicht zu suggerieren, dass Apotheker Patientendaten verkauften – zumal der Autor dies gewusst habe, heißt es in der Beschwerde.“ Mehr Informationen ...
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Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt. Das Nachrichtenportal hatte Mitte August über die vermeintlich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen berichtet.
Verschollen im Netz: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/patienten-apotheken-verkaufen-vertrauliche-daten-a-917118.html

Montag, 7. Oktober 2013

Was Markus Grill bei Twitter über Wolfgang Stock schreibt ... und was er verschweigt. Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit.

Das Spiel mit rufschädigenden Eindruckserweckungen scheint wohl nicht mehr so richtig zu funktionieren. So interpretiere ich zumindest einen aktuellen Tweet von Markus Grill mit Freud'schem Selbstzitat. Markus Grill verweist bei Twitter auf seinen eigenen (!) SPIEGEL-Artikel „Wir bleiben im Hintergrund“, der m. E. nur deshalb noch online ist, weil der SPIEGEL-Redakteur ganz im Gegensatz zu Jörg Wittkewitz (siehe folgende Unterlassungs- und Abschlusserklärungen) auf falsche Tatsachenbehauptungen verzichtete und stattdessen manipulativ mit Verdächtigungen und Meinungselementen arbeitete. Ich habe Markus Grill zu seinen Prof. Wolfgang Stock betreffenden Eindruckserweckungen befragt (siehe: 1. meine Anfrage, 2. meine E-Mail-Korrespondenz mit Markus Grill) und er war nicht in der Lage oder nicht bereit, meine sachlichen Fragen zu beantworten - oder beides zusammen. Die Ergebnisse meines Faktenchecks finden Sie über folgende Links:
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Abbildung: Markus Grill zitiert bei Twitter (wie so häufig) sich selbst, verschweigt jedoch wichtige Details, die den SPIEGEL-Redakteur in ein sehr schlechtes Licht stellen.
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Montag, 30. September 2013

Rätselhaft: Frontal21-Autor gewährt Markus Grill im BGH-Verfahren 2. Fristverlängerung

Das soll einer verstehen: Am 10.06.2013 konnte man im SPIEGEL-Blog („Gefühlte Diffamierung“) sinngemäß lesen, dass im „Grill-Spengemann-Prozess“ alles vollkommen offen sei, weil ja noch eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist. „Diesen Weg wird der SPIEGEL beschreiten“, schrieb ein namentlich nicht genannter Autor der SPIEGEL-Rechtsabteilung (Zweifel sind angebracht ...) in einer für Juristen untypischen, Testosteron versprühenden Sprache, die dem sprachlichen Stil von Markus Grill zufällig sehr sehr ähnlich ist. Und nun bieten die BGH-Anwälte der SPIEGEL-Seite Jobst Spengemann über eine zweite genehmigungspflichtige Fristverlängerung die Möglichkeit, das BGH-Verfahren vorzeitig scheitern zu lassen (gerade so, als ob man das Verfahren über diesen Weg dezent entsorgen will, ohne den Klienten SPIEGEL öffentlich zu desavouieren) ... und was macht die Spengemann-Seite? Sie stimmt der 2. Fristverlängerung freundlich zu. Mehr dazu im Netzwerk Recherche Watchblog ...
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Markus Grill, SPIEGEL, Jobst Spengemann, Prozess
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