Freitag, 10. Januar 2014

„Licht des Todes“: Presserat rügt SPIEGEL-Artikel von Veronika Hackenbroch mit einem „Hinweis“ #Sonnenstudio

„Hinweis“, „Missbilligung“ und „Rüge“ sind die Maßnahmen, mit denen der Deutsche Presserat Verstöße gegen die Medienethik sanktioniert. Für ihren Artikel „Licht des Todes“ über die unterschätzten Gefahren von Sonnenstudios kassierte die SPIEGEL-Redakteurin Veronika Hackenbroch soeben einen „Hinweis“ des Deutschen Presserats, wie in dieser Woche bekannt gegeben wurde. Der Bundesfachverband Besonnung e.V. hatte sich wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Sorgfalt) beschwert, weil der SPIEGEL seiner Ansicht nach Behauptungen aufstellte, welche durch die zitierte BMJ-Studie nicht gestützt werden und moniert, dass die Autorin Veronika Hackenbroch aus tausenden Studien nur eine einzige wissenschaftliche Arbeit als Quelle genutzt hat. Interessant ist, dass sich der Beschwerdeausschuss des Presserats einstimmig dafür entschieden hat, einen „Hinweis“ auszusprechen und in seiner Begründung zur Beschwerdesache 0321/13/2-BA u.a. von einer drastischen Verzerrung der Studienergebnisse die Rede ist.
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Deutscher Presserat, Hinweis, Beschwerdesache 0321/13/2-BA, Bundesfachverband Besonnung e.V.
Abbildung: Der Deutsche Presserat sanktioniert den SPIEGEL-Artikel „Licht des Todes“ von Veronika Hackenbroch über die unterschätzten Gefahren von Sonnenstudios mit einem einstimmig erteilten „Hinweis“. In der Begründung zur Beschwerdesache 0321/13/2-BA ist u.a. von einer drastischen Verzerrung der Studienergebnisse die Rede.

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Link zum Thema:

Veronika Hackenbroch in diesem Blog: Insulin Glargin bzw. Lantus und (kein) Krebs
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