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Abbildung: WikiLeaks veröffentlichte 2009 die „Ratiopharm-Akte“. Interessant - aber auch illegal und stümperhaft anonymisiert. „Ratiopharm-Ermittlungen vollständig eingestellt“ berichte die DAZ im Mai 2013. |
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Abbildung: WikiLeaks veröffentlichte 2009 die „Ratiopharm-Akte“. Interessant - aber auch illegal und stümperhaft anonymisiert. „Ratiopharm-Ermittlungen vollständig eingestellt“ berichte die DAZ im Mai 2013. |
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Abbildung: Es ist Wahlkampf - auch im netzwerk recherche e.V. |
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Abbildung: Link zum Tweet von Markus Grill ... |
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Abbildung: ZDF-Meldung: Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen „Spiegel“ ... |
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Abbildung: Hat Jobst Spengemann Markus Grill mit „falschen Informationen gefüttert“, wie dieser im SPIEGELblog behauptet? Laut Urteil des Landgerichts Berlin und laut Urteil des Kammergerichts Berlin hat Jobst Spengemann Markus Grill NICHT „mit falschen Informationen gefüttert“! Link zum Urteil des Kammergericht Berlin vom 6. Mai 2013 (10U 132/12 bzw. 27 O 96/12 Landgericht Berlin). Siehe Seite 9, letzter Absatz. |
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Abbildung: Rechenschaftspflicht: Medien am Pranger ... |
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Abbildung: Ein sachlicher Diskurs und entspanntes Verhalten sehen anders aus. In seiner Reaktion zu diesem Blogbeitrag bei Twitter geht Markus Grill auf die Fakten und Argumente nicht ein, wird wieder persönlich und verlinkt stattdessen auf seinen Beitrag im SPIEGELblog. - Seinen letzten Tweet zu diesem Blog („@claus_fritzsche Sie sind ein stalkender #Verleumdungsblogger“) löschte er noch am gleichen Tag. Interessant: Markus Grills Follower kommen überwiegend aus der GWUP- und sog. Skeptiker-Szene. Siehe hierzu: Markus Grill (SPIEGEL), GWUP, Psiram und Prof. Wolfgang Stock |
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Foto: www.fdp-fraktion.de |
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Abbildung: SPIEGEL-Artikel „Mal PR-Agent, mal Reporte“, der zunächst zu einem fast zweijährigen Rechtsstreit mit Urteil zulasten der SPIEGEL-Seite führte und demnächst eine Schadenersatzklage in „in sechsstelliger Höhe“ einleitet. |
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„Amigo“-Interview? Markus Grill im SPIEGEL-Gespräch mit Sonia Mikich, die den Redakteur zuvor über den grünen Klee lobte, zu sehen im Wikipedia-Artikel „Markus Grill“. |
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Abbildung: Medienmanipulation bis hin zu „Rufmord“ (im umgangssprachlichen Sinne, durch Eindruckserweckung) ist in der journalistischen Berichterstattung ganz legal möglich, z. B. durch selektives Zitieren, tendenziöse Darstellungen von Sachverhalten, durch suggestive und manipulative Wortwahl und durch Nutzung mehrdeutiger Begriffe wie z. B. „Manipulation“ (-> Wikipedia über die Mehrdeutigkeit dieses Begriffs). In allen diesen Fällen kann ein schwer rufschädigender und wahrheitswidriger Eindruck erweckt werden, der sich juristisch nicht beanstanden lässt. |