Mittwoch, 13. November 2013

VSA: „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“, meldet DAZ.online

„VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert“, hieß es gestern beim Online-Ableger der Deutschen ApothekerZeitung. „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“, meldet DAZ.online heute. Im Rechtsstreit um die SPIEGEL ONLINE-Meldung: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“ hatte das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA laut DAZ.online mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt habe. Dem Leiter des Landeszentrums, Dr. Thilo Weichert, sei laut VSA insbesondere untersagt worden, weiter zu behaupten, die Datenlieferungen der VSA seien nicht ausreichend anonymisiert. Gegenüber der Deutschen ApothekerZeitung erklärte Thilo Weichert nun: „Die Entscheidung des VG Schleswig ist für uns hier im ULD nicht nur sehr enttäuschend, sondern auch in mancher Hinsicht nicht nachvollziehbar. Deshalb kommen wir wohl nicht umhin, dagegen Rechtsmittel einzulegen“. Siehe zum gleichen Thema auch die folgende heutige Heise-Meldung ...
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Deutsche ApothekerZeitung: „Thilo Weichert legt Beschwerde ein“. Link zum Artikel bei DAZ.online ...

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DAZ: „VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert.“ PZ: „Presserat: ‚Pillendreher‘ ist nicht ehrverletzend.“

Erneute Schlappe für SPIEGEL ONLINE im Rechtsstreit um die Meldung: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“ (dieses Blog berichtete bereits ...). „Das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA hat vor Gericht im Streit um Aussagen über mögliche Verstöße gegen den Datenschutz bei der Weiterverarbeitung von Rezeptdaten einen weiteren Erfolg errungen“, berichtet die Deutsche ApothekerZeitung (DAZ). Laut DAZ.online hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein alle maßgeblichen Behauptungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz über die VSA im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt. „Von dem im Sommer ausgerufenen vermeintlichen Datenskandal ist damit nichts mehr übrig geblieben“, zitiert DAZ.online Anwältin Dr. Tanja Eisenblätter von Hogan Lovells in Hamburg. Punktgewinn für den SPIEGEL: Nach Aussage der Pharmazeutischen Zeitung verletzt der SPIEGEL-Artikel „Pillendreher als Datendealer“ aus Sicht des Deutschen Presserates allerdings keine presseethischen Grundsätze.
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Deutsche Apotheker Zeitung:  „VSA obsiegt vor Gericht gegen Thilo Weichert.“ - Link zum Artikel bei DAZ.online ...

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Donnerstag, 31. Oktober 2013

BGH-Verfahren: Anwalt der SPIEGEL-Seite beantragt Fristverlängerung Nr. 3

Im „Grill-Spengemann-Prozess“ ist am 23.10.2013 die schon zweimal verlängerte Frist für die Begründung einer Revision-Nichtzulassungsbeschwerde durch die SPIEGEL-Seite vor dem BGH abgelaufen (siehe hierzu auch: Info 1 im SPIEGEL-Blog, Info 2 unter ZDF.de und Info 3 und Info 4 im Netzwerk-Recherche-Watchblog). Der am letzten Freitag von der SPIEGEL-Seite eingereichte dritte Antrag auf Fristverlängerung wird begründet mit einem dort jetzt entdeckten Formfehler des Kammergerichts Berlin (§§ 544 Abs. 2 S. 2, 551 Abs. 2 S. 6 ZPO, es wurden nicht alle beigezogenen Akten an den BGH geschickt). Der Antrag hätte bis zum 23.10. eingehen müssen, ging jedoch erst am 25.10. beim BGH ein. Möglich wurde dies, weil der BGH-Anwalt der Spengemann-Seite einer erneuten Fristverlängerung vom 23.10. auf den 25.10. kollegial zustimmte. Alles deutet im Moment darauf hin, dass die SPIEGEL-Seite mit „heißer Nadel“ an einer Begründung arbeitet und sich eine Entscheidung des BGH bis Mitte 2014 hinziehen kann. Rein statistisch gesehen haben ca. 10 bis 15 Prozent vergleichbarer Anträge beim BGH Erfolg. Überprüft wird nicht der Rechtsstreit an sich, sondern nur etwaige Rechtsfehler der Vorinstanzen und die Bedeutung für die Allgemeinheit.
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Markus Grill, Jobst Spengemann, BGH, Antrag auf Revision-Nichtzulassungsbeschwerde
Kollegiale Zusammenarbeit: Der BGH-Anwalt von Frontal21-Autor Jobst Spengemann stimmt der inzwischen schon zweiten genehmigungspflichtigen Fristverlängerung zu - dieses Mal vom 23. auf den 25. Oktober 2013.

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Mittwoch, 16. Oktober 2013

SPIEGEL ONLINE: Wie aus dem „Handel mit vertraulichen Daten“ ein „Server-Fehler 404“ wurde. #VSA #Landgericht Berlin

Schlappe für SPIEGEL ONLINE: „Millionen deutsche Patienten und Ärzte werden ausgespäht“, berichtete SPIEGEL ONLINE Mitte August über die angeblich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen durch das Apothekenrechenzentrum VSA. Wer den Artikel heute über Google sucht, der landet zunächst im SPIEGEL ONLINE Forum und dann auf einer Seite mit der Überschrift: „Server-Fehler 404: Dokument nicht gefunden“. SPIEGEL ONLINE hat den gesamten Artikel aus dem Netz genommen. Der Informationsdienst „APOTHEKE ADHOC“ erläutert den Grund: „Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt“. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte sich zuvor schon beim Deutschen Presserat beschwert: „Aus Sicht des BAV hätte es die Fairness geboten, in der Überschrift nicht zu suggerieren, dass Apotheker Patientendaten verkauften – zumal der Autor dies gewusst habe, heißt es in der Beschwerde.“ Mehr Informationen ...
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Die VSA hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung auf Spiegel Online gewehrt. Das Nachrichtenportal hatte Mitte August über die vermeintlich unzureichend verschlüsselte Datenweitergabe an Marktforschungsunternehmen berichtet.
Verschollen im Netz: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/patienten-apotheken-verkaufen-vertrauliche-daten-a-917118.html

Montag, 7. Oktober 2013

Was Markus Grill bei Twitter über Wolfgang Stock schreibt ... und was er verschweigt. Indizien für eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit.

Das Spiel mit rufschädigenden Eindruckserweckungen scheint wohl nicht mehr so richtig zu funktionieren. So interpretiere ich zumindest einen aktuellen Tweet von Markus Grill mit Freud'schem Selbstzitat. Markus Grill verweist bei Twitter auf seinen eigenen (!) SPIEGEL-Artikel „Wir bleiben im Hintergrund“, der m. E. nur deshalb noch online ist, weil der SPIEGEL-Redakteur ganz im Gegensatz zu Jörg Wittkewitz (siehe folgende Unterlassungs- und Abschlusserklärungen) auf falsche Tatsachenbehauptungen verzichtete und stattdessen manipulativ mit Verdächtigungen und Meinungselementen arbeitete. Ich habe Markus Grill zu seinen Prof. Wolfgang Stock betreffenden Eindruckserweckungen befragt (siehe: 1. meine Anfrage, 2. meine E-Mail-Korrespondenz mit Markus Grill) und er war nicht in der Lage oder nicht bereit, meine sachlichen Fragen zu beantworten - oder beides zusammen. Die Ergebnisse meines Faktenchecks finden Sie über folgende Links:
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Abbildung: Markus Grill zitiert bei Twitter (wie so häufig) sich selbst, verschweigt jedoch wichtige Details, die den SPIEGEL-Redakteur in ein sehr schlechtes Licht stellen.
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Montag, 30. September 2013

Rätselhaft: Frontal21-Autor gewährt Markus Grill im BGH-Verfahren 2. Fristverlängerung

Das soll einer verstehen: Am 10.06.2013 konnte man im SPIEGEL-Blog („Gefühlte Diffamierung“) sinngemäß lesen, dass im „Grill-Spengemann-Prozess“ alles vollkommen offen sei, weil ja noch eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist. „Diesen Weg wird der SPIEGEL beschreiten“, schrieb ein namentlich nicht genannter Autor der SPIEGEL-Rechtsabteilung (Zweifel sind angebracht ...) in einer für Juristen untypischen, Testosteron versprühenden Sprache, die dem sprachlichen Stil von Markus Grill zufällig sehr sehr ähnlich ist. Und nun bieten die BGH-Anwälte der SPIEGEL-Seite Jobst Spengemann über eine zweite genehmigungspflichtige Fristverlängerung die Möglichkeit, das BGH-Verfahren vorzeitig scheitern zu lassen (gerade so, als ob man das Verfahren über diesen Weg dezent entsorgen will, ohne den Klienten SPIEGEL öffentlich zu desavouieren) ... und was macht die Spengemann-Seite? Sie stimmt der 2. Fristverlängerung freundlich zu. Mehr dazu im Netzwerk Recherche Watchblog ...
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Markus Grill, SPIEGEL, Jobst Spengemann, Prozess
Foto: © AMATHIEU - Fotolia.com

Sonntag, 8. September 2013

„Alarmsignal“: hinterfragungswürdige AOK-WIdO-Studien im SPIEGEL. Heute die PKV, gestern das Analoginsulin Lantus.

„In der privaten Krankenversicherung leiden vor allem Senioren unter hohen Beiträgen“, teilt uns Cornelia Schmergal im SPIEGEL Nr. 36/2013 mit. Ihr Artikel über eine „noch unveröffentlichte Studie“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Daniel Bahrs „Rettungspaket für die PKV“ (Zitat von AOK-Chef Jürgen Graalmann) hat für mich eine Reihe von Schönheitsfehlern. Analysiert das WIdO die Zufriedenheit von PKV-Kunden, dann ist das ein wenig so, als ob sich die Konrad-Adenauer-Stiftung mit der Zufriedenheit von SPD-Mitgliedern auseinandersetzen würde. Seltsam finde ich auch, dass die Studie noch nicht veröffentlicht und somit auch noch nicht von der Scientific Community kritisch geprüft wurde, Cornelia Schmergal jedoch - ihre eigene Botschaft bestätigend - von „wissenschaftlich aber gut fundiert“ spricht. Eine frühere Studie, die ebenfalls politische Interessen der AOK betraf und in der WIdO- und IQWiG-Mitarbeiter das angebliche Krebsrisiko von analogen Insulinen analysierten, stellte sich nach Prüfung der Daten durch die Wissenschaft als Luftnummer heraus.
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Lantus und kein Krebs.
Welch ein Zufall: In zeitlicher Nähe zu Preisverhandlungen zwischen AOK und Sanofi, das analoge Insulin Lantus betreffend, berichten Markus Grill und Veronika Hackenbroch 2009 reißerisch über angebliche Krebsrisiken. Die im SPIEGEL verbreiteten angeblichen Schlussfolgerungen von mehreren Studien erweisen sich als klare Fehleinschätzung. Die Preisverhandlungen sollen für die AOK hingegen sehr erfolgreich verlaufen sein. Den Mut, die heutige Kenntnislage zum angeblichen Lantus-Krebsverdacht zu veröffentlichen, hatten Markus Grill und Veronika Hackenbroch bisher nicht.
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Freitag, 30. August 2013

2. Medienecho: SPIEGEL & Nikolaus Blome

„Phase 2“ der erhitzten Kontroverse um Wolfgang Büchners Plan, Nikolaus Blome, das nach Kai Diekmann bekannteste Gesicht der BILD, zum stellvertretenden Chefredakteur des SPIEGEL zu machen. Nun soll Nikolaus Blome also weiterhin das Hauptstadtbüro in Berlin leiten, aber nur noch Mitglied der SPIEGEL-Chefredaktion werden. Wie nehmen Kollegen diesen Kompromiss wahr? Der CARTA-Mitherausgeber Wolfgang Michal spricht im Gespräch mit dem Deutschlandradio von einem „Pyrrhussieg“ Büchners, hält eine „kleine Revolution im Hause“ jedoch für unwahrscheinlich, weil die Redaktion innerhalb der Mitarbeiter KG in der Minderheit sei. Marion Kraske, von 2000 bis 2009 SPIEGEL-Redakteurin, erinnerte die SPON-Meldung zu Nikolaus Blome zunächst an eine „Finte“ der Satire-Seite „Der Postillon“. In einem Kommentar des Journalismus-Portals MedienCity wird spekuliert, ob sich der „Spiegel schon einmal personell auf weitere vier Jahre Angela Merkel“ einstellen will. Ex-taz- und nun NDR/Zapp-Mann Steffen Grimberg stuft „Büchner, Blome, aber vor allem auch die Mitarbeiter-KG“ und den „SPIEGEL selbst“ in einem Hintergrundbericht als „beschädigt“ ein. Medienecho Nr. 2:
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SPIEGEL, Nikolaus Blome, Wolfgang Büchner, BILD


Mittwoch, 28. August 2013

Bizarr: Nikolaus Blome, Wolfgang Büchner, SPIEGEL und „journalistische Homöopathie“. Medienecho zum Machtkampf in Hamburg:

An der Ericusspitze 1 bahnt sich ein spannender Machtkampf an: „Progressiv links“ trifft auf „liberal-konservativ“, Kritiker der USA treffen auf einen dezidierten Freund der USA, Kritiker des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg treffen auf dessen bekanntesten Verteidiger, Kritiker der „NSA-Sammelwut“ treffen auf einen Journalisten, dessen größte NSA-Sorge zu sein scheint, als „third party state“ eingestuft und damit gekränkt worden zu sein. Der Wunsch von Wolfgang Büchner, mit Nikolaus Blome das nach Kai Diekmann bekannteste Gesicht der BILD nicht nur ins eigene Boot zu holen sondern ihm auch noch die Position des stellvertretenden Chefredakteurs anzudienen, ist vielleicht so etwas wie die größtmögliche Demütigung der SPIEGEL-Redaktion. Frei nach Machiavelli läuft nun alles auf einen Machtkampf hinaus: Entweder Wolfgang Büchner und vielleicht auch Ove Saffe müssen gehen oder in der SPIEGEL-Redaktion werden früher oder später neue Akzente gesetzt und Köpfe rollen oder freiwillig gehen.
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Montag, 26. August 2013

Lesetipp: Medienecho und Links zu: Zensur bei der taz? Christian Füller, „Grüne und Pädophilie“ und das Schweigen von SPIEGEL, Stern und SZ -> #Netzwerk Recherche

taz und Grüne im Blickpunkt der Öffentlichkeit: „Wie die Grünen-Spitze den Pädophilen-Skandal totschweigt“ (WAZ), „Grüne und Pädophile - taz-Chefin in Erklärungsnot“ (FAZ), „Zensur bei taz als Wahlkampfhilfe für Grüne“ (DIE WELT). Nur SPIEGEL, Stern und Süddeutsche Zeitung, sonst um das Waschen schmutziger Wäsche nicht verlegen, schweigen bisher. Ein umfassendes Medienecho und Links zu diesem Thema finden Sie im „Netzwerk Recherche Watchblog“ ...
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taz, Ines Pohl, Christian Füller, „Befreites Menschenmaterial - Die Grünen wollten die sexuelle Revolution. Jetzt sollten sie sich um die Opfer kümmern“

Samstag, 24. August 2013

Jagd im gleichen Revier: über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen

„Privatpatienten als Goldgrube: Eine Hand röntgt die andere“ lautet die Überschrift eines aktuellen SPIEGEL ONLINE-Beitrags von Markus Grill. Es geht um nicht erlaubte wirtschaftliche Vorteile, in deren Genuss manche Allgemeinmediziner kommen können, wenn sie Patienten an Fachärzte überweisen. Was Leser des SPON-Artikels nicht erfahren: Der Beitrag wirft meines Erachtens ein neues Licht auf Markus Grills Rechtsstreit mit dem Frontal 21-Autor Jobst Spengemann (siehe: -> ZDF-Meldung, -> Blogbeitrag) und führt zu einem delikaten „journalistischen Geschäftsmodell“, welches erhebliche Tücken haben kann: der Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitsbereich. Eine „journalistische Goldgrube“ ist hier nämlich alles das, was die Korruptionsermittler der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ans Tageslicht bringen. Das Problem: Wer als investigativer Journalist möglichst viel von diesem großen Informations-Kuchen abhaben will, der könnte seinem Anliegen massiv schaden, wenn er auch Missstände innerhalb gesetzlicher Krankenkassen thematisiert.
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Jagd im gleichen Revier: Über SPIEGEL, Frontal 21 und die Fließbandproduktion von Skandalen im Gesundheitswesen.
Foto: © missan - Fotolia.com

Samstag, 17. August 2013

Schon wieder dpa-Verweis auf den SPIEGEL? Markus Grill, Mediziner-Honorare und geldwerter Rückenwind von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und Tagesschau.

Glückwunsch an die Redaktionen von Süddeutscher Zeitung und SPIEGEL! So viel Fortune (oder Chuzpe?) muss man erst einmal haben. Das mit Steuergeldern finanzierte Statistische Bundesamt veröffentlichte am 15.08.2013 die Datei „Unternehmen und Arbeitsstätten - Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten“ und SZ sowie SPIEGEL schafften es doch tatsächlich, diese öffentlichen Daten als Exklusivinformation zu präsentieren. Medien wie FAZ und ZEIT machten das Spiel - dpa sei Dank! - bereitwillig mit, warben für die Konkurrenz und zahlen dpa dafür wahrscheinlich sogar noch Geld. Auffällig: Auch der letzte SPIEGEL-Beitrag von Markus Grill, sein Interview mit Sonia Mikich, kam in den Genuss einer „dpa-Promotion“ (siehe z. B. hier ...), ohne dass unser Finanzminister jene Steuern erhielt, die bei einer news-aktuell-Meldung fällig gewesen wären. Ein dpa-Verweis auf Beiträge einzelner Medien ist in Ordnung, wenn auf diese Weise exklusive und bedeutende Informationen verbreitet werden. M. E. gehören jedoch weder öffentliche Daten des Statistischen Bundesamtes noch die „Buch-Promotion“ für Sonia Mikich in diese Kategorie. Ich sehe hier vielmehr den Einfluss von „Vitamin B“.
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Mediziner-Honorare: Ärzte kassieren durchschnittlich 17 Prozent mehr
Abbildung: Zeitgleiche „Exklusivmeldung“ öffentlicher Daten, eigene Akzente in den Details. SZ: „Ärztehonorare steigen deutlich“. SPIEGEL ONLINE: „Mediziner-Honorare: Ärzte kassieren durchschnittlich 17 Prozent mehr“


Freitag, 12. Juli 2013

„Monitor“-Beitrag in allen ARD-Medien dauerhaft gesperrt. Im SPIEGEL-Blog und im Netzwerk Recherche e. V. weiter zitierfähig?

Im Dezember 2008 veröffentlichte das Netzwerk Recherche den Sammelband „In der Lobby brennt noch Licht“ über „Lobbyismus als Schatten-Management in Politik und Medien“. Die zentrale Botschaft der lesenswerten, mächtigen und noch von Thomas Leif herausgegebenen Publikation, „Ungezügelter Lobbyismus untergräbt die Vertrauensbasis der Abgeordneten und das Ansehen des Parlaments“, ist nach wie vor aktuell. Für meinen Geschmack zu wenig beleuchtet wird in diesem Band allerdings die Frage, welche Rolle Journalistinnen und Journalisten spielen, die Lobbyismus aufdecken, nicht selten jedoch auch „Lobbyismus in eigener Sache“ betreiben. Denn auch Medien, Verlage und Journalisten verfolgen oftmals knallhart eigene Interessen. Paradox: Gleich der erste Artikel des Sammelbandes verweist - in verschleiernder (!) Form - auf einen „Monitor“-Beitrag, der in allen ARD-Medien dauerhaft gesperrt ist. Intransparentes in einem Sammelband über Transparenz? Mehr dazu im Blog „nr-watch“ ...
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Netzwerk Recherche
Abbildung: Unterlassungserklärung des Westdeutschen Rundfunks vom 16.11.2005 gegenüber Adel Massaad für den „Monitor“-Beitrag „PR und Journalismus - Werbung auf Schleichwegen“ - Mehr Informationen ...

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Samstag, 6. Juli 2013

Wer erstattete im Fall „Ratiopharm“ Strafanzeige? Indizien, die den früheren „Stern“-Reporter Markus Grill entlasten.

Aus der von WikiLeaks im Jahr 2009 veröffentlichten Ermittlungsakte der Landespolizeidirektion Tübingen vom 12.03.2008 gegen die Ratiopharm GmbH wegen Untreue und Bestechung (Aktenzeichen: 65-DW-12/06) geht hervor, dass der frühere „Stern-Reporter und heutige SPIEGEL-Redakteur Markus Grill 2005/2006 über Geschäftspraktiken der Firma Ratiopharm im „Stern berichtet hat und gleichzeitig durch Erstattung einer „Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München 1“ am „7.10.2005“ aktiv in das Geschehen eingegriffen haben soll. Ich habe Markus Grill, die Landespolizeidirektion Tübingen (LPD) und die Staatsanwaltschaft Ulm hierzu befragt - und keine Belege dafür gefunden, dass Markus Grill die Strafanzeige erstattet hat. Verschiedene Indizien deuten eher darauf hin, dass Markus Grill die Strafanzeige nicht erstattet hat.
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Strafanzeige, Markus Grill, Indizien für einen Irrtum
Abbildung: WikiLeaks veröffentlichte 2009 die „Ratiopharm-Akte“. Interessant - aber auch illegal und stümperhaft anonymisiert. „Ratiopharm-Ermittlungen vollständig eingestellt“ berichte die DAZ im Mai 2013.