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Montag, 30. September 2013

Rätselhaft: Frontal21-Autor gewährt Markus Grill im BGH-Verfahren 2. Fristverlängerung

Das soll einer verstehen: Am 10.06.2013 konnte man im SPIEGEL-Blog („Gefühlte Diffamierung“) sinngemäß lesen, dass im „Grill-Spengemann-Prozess“ alles vollkommen offen sei, weil ja noch eine Revision-Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist. „Diesen Weg wird der SPIEGEL beschreiten“, schrieb ein namentlich nicht genannter Autor der SPIEGEL-Rechtsabteilung (Zweifel sind angebracht ...) in einer für Juristen untypischen, Testosteron versprühenden Sprache, die dem sprachlichen Stil von Markus Grill zufällig sehr sehr ähnlich ist. Und nun bieten die BGH-Anwälte der SPIEGEL-Seite Jobst Spengemann über eine zweite genehmigungspflichtige Fristverlängerung die Möglichkeit, das BGH-Verfahren vorzeitig scheitern zu lassen (gerade so, als ob man das Verfahren über diesen Weg dezent entsorgen will, ohne den Klienten SPIEGEL öffentlich zu desavouieren) ... und was macht die Spengemann-Seite? Sie stimmt der 2. Fristverlängerung freundlich zu. Mehr dazu im Netzwerk Recherche Watchblog ...
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Markus Grill, SPIEGEL, Jobst Spengemann, Prozess
Foto: © AMATHIEU - Fotolia.com

Freitag, 12. Juli 2013

„Monitor“-Beitrag in allen ARD-Medien dauerhaft gesperrt. Im SPIEGEL-Blog und im Netzwerk Recherche e. V. weiter zitierfähig?

Im Dezember 2008 veröffentlichte das Netzwerk Recherche den Sammelband „In der Lobby brennt noch Licht“ über „Lobbyismus als Schatten-Management in Politik und Medien“. Die zentrale Botschaft der lesenswerten, mächtigen und noch von Thomas Leif herausgegebenen Publikation, „Ungezügelter Lobbyismus untergräbt die Vertrauensbasis der Abgeordneten und das Ansehen des Parlaments“, ist nach wie vor aktuell. Für meinen Geschmack zu wenig beleuchtet wird in diesem Band allerdings die Frage, welche Rolle Journalistinnen und Journalisten spielen, die Lobbyismus aufdecken, nicht selten jedoch auch „Lobbyismus in eigener Sache“ betreiben. Denn auch Medien, Verlage und Journalisten verfolgen oftmals knallhart eigene Interessen. Paradox: Gleich der erste Artikel des Sammelbandes verweist - in verschleiernder (!) Form - auf einen „Monitor“-Beitrag, der in allen ARD-Medien dauerhaft gesperrt ist. Intransparentes in einem Sammelband über Transparenz? Mehr dazu im Blog „nr-watch“ ...
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Netzwerk Recherche
Abbildung: Unterlassungserklärung des Westdeutschen Rundfunks vom 16.11.2005 gegenüber Adel Massaad für den „Monitor“-Beitrag „PR und Journalismus - Werbung auf Schleichwegen“ - Mehr Informationen ...

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Samstag, 25. Mai 2013

CC: Ove Saffe: Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog.

Am 06.05.2013 verlor er seinen Rechtsstreit mit dem Frontal21-Autor Jobst Spengemann in allen Punkten, Revision nicht zugelassen, wie das ZDF auf seiner Homepage berichtet. Derzeit bereitet ein auf Schadenersatzrecht spezialisierter Anwalt einen Antrag vor, um ihn „in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz“ zu verklagen, sobald das Urteil des Kammergerichts Berlin vier Wochen nach Zustellung wirksam ist. Und nun droht dem SPIEGEL-Redakteur noch eine Strafanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB), weil Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog  behauptete, Jobst Spengemann habe ihn 2006 angeblich mit „falschen Informationen gefüttert“, um den früheren IQWiG-Chef Peter Sawicki zu diskreditieren. Dass diese Tatsachenbehauptung nicht wahr ist und Markus Grill das auch weiß, dafür gibt es Hinweise, die nochmals durch Markus Grills „Antworten auf eine zehnseitige Anfrage gestützt werden, die ich ihm am 17.05.2013 gesandt habe. Markus Grill war nicht bereit oder nicht in der Lage, seine Behauptung zu konkretisieren und argumentativ zu belegen. Sowohl meine umfangreiche Anfrage (PDF, Scribd) als auch die Korrespondenz mit Markus Grill (PDF, Sribd) steht Ihnen als Download zur Verfügung.
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Montag, 20. Mai 2013

§ 187 StGB? Wer sagt die Wahrheit? Markus Grill im SPIEGELblog oder das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 6. Mai 2013?

In seiner im SPIEGELblog veröffentlichten Replik zu diesem Blog („Ein Watchblog als Pranger“) behauptet Markus Grill u.a., dass der Frontal21-Autor Jobst Spengemann ihn angeblich „mit falschen Informationen gefüttert“ habe, die laut Grill nur dem Zweck gedient haben sollen, den früheren Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Peter Sawicki, zu diskreditieren. Das Kammergericht Berlin hat in der Begründung seines Urteils vom 6. Mai nun festgestellt, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, nachzulesen in der Urteilsbegründung auf Seite 9 (letzter Absatz). Weil ich den Verdacht habe, dass Markus Grill hier möglicherweise „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet“ hat (§ 187 StGB - „Verleumdung“), ausgehend von Erkenntnissen des „Grill-Spengemann-Prozesses“, habe ich ihm am Freitag ein 10-seitiges Dokument mit Fragen zu seinen Behauptungen im SPIEGELblog gesandt. Schauen wir mal, ob er den begründeten Verdacht argumentativ ausräumen kann.
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Kammergericht Berlin, 06.05.2013
Abbildung: Hat Jobst Spengemann Markus Grill mit „falschen Informationen gefüttert“, wie dieser im SPIEGELblog behauptet? Laut Urteil des Landgerichts Berlin und laut Urteil des Kammergerichts Berlin hat Jobst Spengemann Markus Grill NICHT „mit falschen Informationen gefüttert“! Link zum Urteil des Kammergericht Berlin vom 6. Mai 2013 (10U 132/12 bzw. 27 O 96/12 Landgericht Berlin). Siehe Seite 9, letzter Absatz.

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Nachtrag:
Hier das Ergebnis meines Faktenchecks, inklusive meiner Anfrage an sowie meiner Korrespondenz mit Markus Grill:

Indizien für eine Verleumdung (§187 StGB) von Jobst Spengemann durch Markus Grill am 07.03.2013 im SPIEGELblog
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Freitag, 8. März 2013

Danke, SPIEGEL! Replik zu Markus Grill: „Ein Watchblog als Pranger.“ (SPIEGELblog)

Das SPIEGELblog hat gestern Markus Grills Beitrag „Ein Watchblog als Pranger“ veröffentlicht, in dem der SPIEGEL-Redakteur seine Gedanken und Wahrnehmungen zu diesem Blog erstmals zusammengefasst hat. Leserinnen und Leser, die sich ein vollständiges Bild machen wollen, finden nachfolgend noch einige wichtige Ergänzungen von mir:
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07.03.2013

Donnerstag, 7. März 2013

Markus Grill schildert unter www.spiegel.de erstmals, wie er dieses Blog wahrnimmt.


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Das SPIEGELblog hat heute einen Beitrag veröffentlicht, in dem Markus Grill erstmals schildert, wie er dieses Blog wahrnimmt:
Markus Grill, SPIEGELblog, 07.03.2013

Auch wenn ich eine sachliche Auseinandersetzung mit den von mir vorgetragenen Argumenten bisher noch vermisse und der Meinung bin, dass gut begründete Kritik und „Anprangern“ zwei verschiedene Dinge sind, so sehe ich Markus Grills Kommentar trotzdem positiv. Vielleicht entwickelt sich daraus ja noch eine sachliche, faire und konstruktive Diskussion, in der beide Seiten angemessen zu Wort kommen.

Hilfreich wäre es gewesen, wenn Markus Grill einen Link gesetzt hätte oder zumindest den Namen dieses Blogs (Faktencheck „Markus Grill“) genannt hätte. Wie sollen sich seine Leserinnen und Leser aus erster Quelle informieren, wenn sie nicht wissen, worauf sich der Kommentar bezieht?

Daher mein Vorschlag: Beim nächsten Mal einfach den Mut haben und in dieses Blog verlinken. Ich beiße nicht und SPIEGEL-Leser sind durchaus in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Nachtrag:
Interessante Hintergrundinformationen zu Markus Grills SPIEGELblog-Beitrag ...
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